DIN 18234-3:2018 pdf free.Fire safety of large roofs for buildings -Fire exposure from below -Part 3: Roof penetrations and roof edges – Requirements and testing.
4 Grundsätzliche Anforderungen an die konstruktive Ausbildung von Dächern mit Durchdringungen, An- und Abschlüssen
Konstruktionen mit Nachweis der Eignung nach dieser Norm (Brandprufung, gutachterliche Stellungnahme oder nach DIN 18234-4) müssen die nachstehend aufgefuhrten Grundsätze erfüllen. An allen Durchdringungen, Anschlüssen und Abschlüssen in Dächern nach DIN 18234-1 sind Manahmen gegen die Brandweiterleitung zu ergreifen. Insbesondere an den Anschlussstellen von Durchdringungen von profilierten flächigen Baustoffen und zweischaligen Dächern gilt es, den Eintritt von Flammen und Gasen in den Profil- oder Dachhohlraum zu verhindern.
Folgende Manahmen sind grundsatzlich erforderlich:
— bei profihierten flächigen Bauelementen und zweischaligen Dächern sind grundsätzlich unmittelbar neben die Durchdringungsstelle in einer Linie quer zur Profilrichtung der Profilform folgende Profilfüller aus nichtbrennbaren Baustoffen (z. B. Mineraiwolle nach DIN EN 13162, mit elnem Schmelzpunkt 1 000 °C und einer Mindest-Rohdichte von 40 kg/rn3, Schaumglas-Dãmmstoffe nach DIN EN 13167 oder Schuttungen aus zementgebundenen expandierten Mineralien einzubauen. Die Lange der Profilfüller im Profilhohlraum muss mindestens 0,12 m in Profilrichtung betragen. Dabei müssen alle Proflihohiraume im Profilquerschnitt his zum ersten nicht angeschnittenen Obergurt abgeschottet werden. Soilte die Anordnung der Profilfüller aus verlegetechnischen Gründen nicht unmittelbar neben der Durchdringungsstelle möglich sein (zum Beispiel bei langer durchlaufenden in die Tragschale eingelegten Langswechseln), ist dieser Proflihohiraum in geringstmoglichem Abstand von der Durchdringung (zum Beispiel an jedem Ende der vorgenannten Langswechsel) mit Profilfüllern zu verschliegen.
— für die Abdeckung von Durchdringungen dürfen nur soiche Materialien zum Einsatz kommen, die mindestens der Anforderung der Baustoffklasse B2 (normalentflammbar) nach DIN 4 102-1:1998-05, 6.2, bzw. der Kiasse E nach DIN EN 13501-1 entsprechen. Darüber hinaus darf bei Prufung nach DIN 4102-1:1998-05, 6.2.6, bzw. bei Prufung nach DIN EN ISO 11925-2 kein brennendes Abfallen im Sinne dieser Normen auftreten.
5 Nachweis der Eignung
5.1 Ailgemeines
Der Nachweis der Eignung der Durchdringungen, Anschlüsse und Abschlüsse einschlieglich des Dachaufbaus und der tragenden Dachschale erfolgt ohne Brandprüfung nach 5.2 oder mit Brandprufung nach 5.3. PrQfergebnisse nach DIN 18234-3:2003-09 behalten ihre GUltigkeit.
5.2 Nachweis der Eignung ohne Brandprufung
Durchdringungen, Anschlüsse und Abschlüsse, die in DIN 18234-4 autgefuhrt sind, erfüllen die Anforderungen dieser Norm. Für nicht in DIN 182 34-4 aufgefuhrte Durchdringungen, AnschlUsse und Abschlüsse kann der Nachweis der Eignung durch ergänzende gutachterliche Stellungnahme gefUhrt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass auch die in Abschnitt 4 dieser Norm genannten Grundsätze eingehalten werden.
5.3 Nachweis der Eignung mit Brandprflfung
Für Durchdringungen, die nicht in DIN 18234-4 aufgefuhrt sind und deren Eignung auch nicht durch gutachterliche Stellungnahme nachgewiesen 1st, wird der Nachweis der Eignung durch Brandprufung nach Abschnitt 7 gefuhrt. Dabei 1st sicherzustellen, dass auch die in Abschnitt 4 dieser Norm genannten Grundsätze eingehalten werden.DIN 18234-3 pdf download.
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