DIN 18947:2018 pdf free.Earth plasters -Requirements and test methods.
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begritte nach DIN 18942-1.
4 Ausgangsstoffe und Herstellung
Lehmputzmortel werden aus Baulehm sowie ggf. Zusatzstoffen hergestelit. Alle dem Baulehm zugefugten Stoffe sind vollständig zu dekiarieren. Die Ausgangsstoffe müssen zur Herstellung eines dieser Norm entsprechenden Lehmputzmortels geeignet sein. Die Bestandteile müssen im Werk mit Hilfe geeigneter Mischer homogen vermengt werden. Abfullung und Transport dürfen keine wesentliche Entmischung zur Folge haben. Als Zusatzstoffe dürfen verwendet werden: a) Mineralische Zusatzstoffe: natürliche Gesteinskornung nach DIN EN 12620;— Ziegelmehi aus mörtelfreien Ziegein; Blähperlit, Blähton, Blahglas1), Schaumglas1), Blähschiefer und Naturbims nach DIN EN 13055-1.b) Organische Zusatzstoffe: Pflanzenteile und -fasern; Tierhaar; zerkleinertes, chemisch unbehandeltes Holz (keine Holzwerkstoffe). Die Zugabe von anorganischen Pigmenten nach DIN EN 12878 oder pflanzlichen Farbstoffen 1st zulassig.
5 Anforderungen 5.1 Aligemeines Den in dieser Norm beschriebenen Anforderungen und Eigenschaften liegen die Prüfverfahren und andere in dieser Norm enthaltene Verfahren zugrunde. Die Festmorteleigenschaften bei Baustellenverarbeitung können und dürfen von den unter Laborbedingungen ermittelten Eigenschaften geringfugig abweichen. Die Abweichungen dürfen die Gebrauchstauglichkeit des Bauteils nicht beeinträchtigen.
5.2 Liefereigenschaften 5.2.1 Lieferform Vom Hersteller 1st anzugeben, oh es sich bei der Lieferung urn Trockenrnörtel oder Mörtel mit einern höheren Feuchtegehait (z. B. ,,erdfeucht”) handelt. Luftdicht verpackter Trockenmörtel mit organischen Fasern darf keinen höheren Feuchtegehalt aufweisen, als den Ausgleichsfeuchtegehalt des Mörtels bel 23 °C/65 % relative Luftfeuchte. Elne Prufung nach 8.2.1 1st nur in begrundeten Verdachtsfãllen durchzuführen.
5.2.2 Lagerungsbedingungen und -zeiten Lagerungsbedingungen und maximale Dauer für die Lagerung beim Handel und auf der Baustelle müssen vom Hersteller angegeben werden.
5.2.3 Gehalt an bauschädlichen Saizen Lehmputzmörtel dürfen bauschãdliche Saize nur his zu folgenden Mengen enthalten: — Nitrate ≤ 0,02 M.-%;
— Sulfate ≤ 0,10 M.-%; — Chloride ≤ 0,08 M.-%. Weiterhin dan der Gesamtgehalt nicht mehr als 0,12 M.-% betragen. Die Notwendigkeit elner Prufung hat der Hersteller eigenverantwortlich festzulegen.
5.2.4 Uberkorn Uberkorn nach 8.2.2 muss kielner sein als die vom Hersteller angegebene Mindestauftragsdicke und die in Tabelle 1 angegebenen Grenzwerte einhalten.DIN 18947 pdf download.
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