DIN 56955:2017 pdf free.Entertainment technology -Load assumptions in stages and associated areas -Imposed loads.
6 Lastkombinationen und Abminderungen
6.1 Lastkombinationen
Bei der Bemessung von Einbauten sind bei der Berucksichtigung gleichzeitiger Lasteinwirkungen Lastkombinationen zu bilden. Die bei der Bildung der Lastkombinationen zu berUcksichtigenden Kombinationswerte müssen vereinbart und in der Nachweisfuhrung transparent dargestelit werden. Beispiele für Lasteinwirkungen, die miteinander kombiniert werden können: — Nutzlasten (Flächen-, Strecken und Einzellasten); — Nenn- und Storfallbelastungen von maschinentechnischen Einrichtungen. ANMERKUNG Die Bildung von Lastkombinationen beruht auf der Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens der angenommenen Lasteinwirkungen. Durch die BerUcksichtigung von Kombinationswerten < 1 1st elne Abminderung der zur Bemessung des Gebaudetragwerks anzunehmenden Lasteinwirkungen mOglich.
6.2 Abminderung von Lasten
6.2.1 Einwirkungen aus begehbaren Flächen für Einricht- und Wartungszwecke Die Berechnung von Belagtrãgern und ihrer Anschlüsse muss ohne Abminderung erfolgen. Bei der Berechnung von Tragwerken, die die Auflagekräfte der Belagtrager von Flächen aufnehmen, die nur zu Einricht- und Wartungszwecken begangen werden, darf die Einwirkung aus der Nutzlast auf 40 % abgemindert werden. ANMERKUNG Soiche Flächen werden nur zeitweise von wenigen Personen zu Einrichtungsarbeiten und Wartungszwecke begangen. Deshaib erfolgt die Abminderung der Nutzlast für die Auflagerkrafte der Belagtrager. In Abhangigkeit der Nutzung kann welter abgemindert werden, wenn durch eine Risikobeurteilung nachvollziehbar festgesteflt worden 1st, dass hinreichende Sicherheit erreichbar 1st. Abweichungen sind zu vereinbaren und in der Benutzerinformation zu dokumentieren.
Die Einwirkungen aus temporãr oder dauerhaft installierten Einrichtungen stellen keine Nutzlasten im Sinne dieser Regelung dar und sind separat zu betrachten.
6.2.2 Einzel- und Sammelrollentrager Die Berechnung der Einzel- und Sammelrollentrager und ihrer Anschlüsse zum Tragwerk darf unter Berücksichtigung der abgeminderten Kräfte aus der Nennbelastung der maschinentechnischen Einrichtungen erfolgen: — bei einem Zugabstand von ≤ 0,33 m eine Abminderung auf 50 % der Nennbelastung; — bel elner vereinbarten Begrenzung der Belastung, entsprechend elnes durch eine Risikobeurteilung nachvollziehbar ermittelten Faktors. Bei der Bemessung der Einzel- und Sammelrollenträger sind die Anschlüsse der Rollenböcke entsprechend der Nenn- oder Storfallbelastung nach DIN 56950-1 auszulegen. Magebend 1st der groere Wert.
6.2.3 Maschinenträger Die Berechnung der Maschinentrager und ihrer Anschlüsse zum Tragwerk dan unter Berucksichtigung der abgeminderten Kräfte aus Nennbelastung der maschinentechnischen Einrichtungen erfolgen: — bei elner vereinbarten Begrenzung der Belastung, entsprechend eines durch eine Risikobeurteilung nachvollziehbar ermittelten Faktors.
Das Eigengewicht der Maschinen ist ohne Abminderung als stãndige Last (Eigenlast) zu berucksichtigen. Bei der Bemessung der Maschinenträger sind die Anschlüsse der Maschine entsprechend der Nenn- oder Storfallbelastung nach DIN 56950-1 auszulegen. Magebend ist der groere Wert.
6.2.4 Abhangungen von Arbeitsgalerien, Verbindungsstegen, begehbaren Beleuchtungsbrucken und Beleuchtungspodesten Bei der Anordnung von mehreren Arbeitsgalerien, Verbindungsstegen, begehbaren Beleuchtungsbrucken und Beleuchtungspodesten untereinander können für die Bemessung der Abhängungen und ihrer Anschlüsse Abminderungsfaktoren angesetzt werden. Diese Abminderungsfaktoren sind auf Grundlage der zu erwartenden betrieblichen Nutzung zu vereinbaren.DIN 56955 pdf download.
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