DIN 276:2017 pdf free download.Building costs.
4 Grundsätze der Kostenpianung
4.1 Ailgemeines
Ziel und Aufgabe der Kostenpianung 1st es, bel elnem Bauprojekt gröL4tmogliche Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit und Kostentransparenz herzustellen.
Die Kostenplanung 1st auf der Grundlage von Planungsvorgaben (Quantitaten und Qualitaten) oder von Kostenvorgaben kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts durchzuführen. Kostenpianung kann nach folgenden Grundsätzen erfolgen: — die Kosten sind durch Anpassung von Qualitäten und Quantitäten einzuhalten; — die Kosten sind bei definierten Qualitäten urid Quantitaten zu minimieren.
4.2 Kostenermittlung
4.2.1 Zweck
Kostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsuberlegungen und Kostenvorgaben, für Magnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und Ausfuhrungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstandenen Kosten.
4.2.2 Darstellung und Gliederungstiefe
Kostenermittiungen sind in der Systematik der Kostengliederung nach Abschnitt 5 und Tabelle 1 zu ordnen. Die Gliederungstiefe elner Kostenermittlung richtet sich nach den Anforderungen in 4.3. Soweit es die Umstände elnes Bauprojekts zulassen oder erfordern, kann in begrundeten Fallen davon abgewichen werden.
4.2.3 Vollständigkeit
Die Gesarntkosten sind vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Können Teile der Gesamtkosten nicht erfasst oder dokumentiert werden, ist dies anzugeben und an der jeweiligen Stelle kenntlich zu machen.
4.2.4 Kostenstand
Bei Kostenermittlungen ist vom Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung auszugehen. Dieser Kostenstand 1st durch die Angabe des Zeitpunkts zu dokumentieren.
4.2.5 Grundlagen der Kostenermittlung
Die der Kostenermittlung zugrunde liegenden Unterlagen und Informationen sind anzugeben.
4.2.6 Erläuterungen zum Bauprojekt
Die Erläuterungen zum Bauprojekt sind in der Systematik der Kostengliederung zu ordnen.
4.2.7 Kostenermittlungsverfahren und Kostenkennwerte
Die bei der Kostenermittlung angewendeten Kostenermittlungsverfahren sowie die Quellen der verwendeten Kostenkennwerte sind anzugeben.
4.2.8 Kostenermittlung bel mehreren Bauwerken oder bei Bauabschnitten
Besteht em Bauprojekt aus mehreren Bauwerken oder Abschnitten (z. B. funktional, zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich), sind für jedes Bauwerk und für jeden Abschnitt getrennte Kostenermittlungen aufzustellen.
4.2.9 Bauprojekte im Bestand
Bei Kostenermittlungen für Bauprojekte Em Bestand richten sich die Gliederungstiefe der Ermittlungen sowie die angewendeten Kostenermittlungsverfahren und Kostenkennwerte nach den besonderen Umständen von Bestandsmanahmen und den projektspezifischen Vorgaben.
4.2.10 Besondere Kosten
Kosten, die durch auL4ergewohnliche Bedingungen des Standortes (z. B. Gelände, Baugrund, Umgebung), durch besondere Umstände des Bauprojekts oder durch Forderungen auL4erhalb der Zweckbestimmung des Bauwerks verursacht werden, sind diese Kosten bei den betreffenden Kostengruppen zuzurechnen, aber gesondert auszuweisen.
4.2.11 Beigestellte Güter und Elgenleistungen
Die Werte von beigesteflten Gütern und Elgenleistungen sind an den betreffenden Steilen der Kostengliederung zuzurechnen, aber gesondert auszuweisen. Dafür sind die Kosten einzusetzen, die für entsprechende Unternehmerleistungen entstehen würden.
4.2.12 Prognostizierte Kosten
Kosten, die auf den Zeitpunkt der Kostenfeststeflung prognostiziert werden, sEnd an den betreffenden Stellen der Kostengliederung gesondert auszuweisen. Dabei sind die der Prognose zugrunde liegenden Annahmen anzugeben. Die Ermittlung der prognostizierten Kosten und deren Zurechnung zu den Kostengruppen bzw. zu den Gesamtkosten richten sich nach den projektbezogenen Vorgaben.DIN 276 pdf download.
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