DIN EN 14069:2018 pdf download.Liming materials – Denominations, specifications and labelling.
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 12944-1 und EN 12944-3.
4 Beschreibung und Spezifizierung von Kalkdungern
Die Beschreibungen (Typ-Bezeichnungen), SpezifIkationen und die zu dekiarierenden Elemente sind in Tabelle 1 bis Tabelle 6 wie folgt festgelegt:
— Tabelle 1: Natürliche Kalke;
— Tabelle 2: Calciumoxide und Calciumhydroxide natürlichen Ursprungs;
— Tabelle 3: Kalke aus industriellen Prozessen;
— Tabelle 4: Silikatische Kalke;
— Tabelle 5: Mischkalke;
— Tabelle 6: Mischungen aus Kalkdungern und anderen hG-Dungemitteftypen.
Granulierte Kalkdunger, die durch Aggregation kielnerer Primärpartikel hergesteilt werden, müssen beim Rühren in Wasser in Partikel zerfallen, deren Feinheitsverteilung der Typ-Beschreibung entspricht und die nach dem in EN 15704 festgelegten Verfahren bestimmt wird. Sofern nicht anders festgelegt, beziehen sich alle Merkmale in Tabelle 1 bis Tabelle 6 auf das Produkt im Lieferzustand.Sämtliche Anforderungen an den Neutralisationswert werden als CaO-Aquivalent und als H0-Aquivalent in Kiammern angegeben. Bei anderen Mischkalken als in Tabelle 5 festgelegt, müssen die Anwender dieser Produkte die Konformität dieser Produkte mit den nationalen gesetzlichen Vorschriften für Kalkdunger in der Landwirtschaft uberprufen. Bei durch Mischen erhaltenen Produkten muss die Typ-Bezeichnung durch die Liste der Bestandteile, bestehend aus höchstens drei Typen, erganzt werden. Bei Mischungen von Rohmaterialien, die Dolomit für das gemeinsame Vermahien enthalten, muss das endgUltige Mischprodukt feiner als 97 % Siebdurchgang bei 1,5 mm Maschenweite sein.
5 Untersuchungsverfahren
Die Untersuchung der KalkdUnger muss nach EN 1104H, EN 12945, EN 12947, EN 1294H, EN 13475, EN 12946, EN 13971, EN 14397-2, EN 14984, EN 15704, EN 16357, ISO 6598 und ISO 7497 durchgeführt we rd en. ANMERKUNG Die spezitIsche Anwendung dieser Verfahren 1st in Tabelle 1 bis Tabelle 6 festgelegt.
6 Toleranzen
6.1 Allgemeines
Zur Festlegung von Toleranzen für den Calcium- und Magnesiumgehalt und den Neutralisationswert siehe die bestehende Europäische DUngemittelverordnung. Zu den Toleranzvorgaben für die Reaktivität siehe die bestehende Europaische DUngemittelverordnung. Falls hier nicht festgelegt, wird aufnationale gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen.
6.2 Durch em bestimmtes Sieb hindurchgehendes Material
Die Toleranz, die für den dekiarierten prozentualen Anteil des Materials gilt, das durch em bestimmtes Sieb hindurchgeht, beträgt: Feinheit: prozentualer Anteil von 10 %, absolut.DIN EN 14069 pdf download.
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