DIN EN 581-1:2017 pdf download.Outdoor furniture – Seating and tables for camping, domestic and contract use – Part 1: General safety requirements.
5 Sicherheitstechnische Anforderungen
5.1 Aligemeines
Urn Verletzungen zu vermeiden, wenn sich das Produkt in seiner vorgesehenen Gebrauchssteflung befindet, müssen alle Kanten und Ecken abgerundet, abgeschragt oder anderweitig geschutzt sein. Das gilt für:
— Sitzmöbel: Kanten des Sitzes, der Rückenlehne und Armlehnen und jedes Teils der SitzflächenUnterseite, bei einem Abstand von weniger als 120 mm von jeder Kante, die em Finger Ublicherweise erreichen kann;
— Tische: Tischflächen, jeder Teil der Unterseite der Oberfläche bei einem Abstand von weniger als 500 mm von jeder Kante unter dem Tisch, das em Knie und/oder em Arm üblicherweise erreichen kann.
Alle anderen Teile müssen ohne Grate, scharfe Kanten und scharfe Spitzen sein.
Die einstellbaren und beweglichen Teile müssen so ausgefuhrt sein, dass jede Verletzung und jede unbeabsichtigte Betatigung vermieden werden.
Kein lasttragendes Tell des MöbelstQcks darf sich unbeabsichtigt lösen können.
Alle zum leichteren Gleiten mit einem Schmierstoff versehenen Teile müssen so ausgefuhrt sein, dass die Benutzer bel bestimmungsgemaem Gebrauch vor Schmierrnittelflecken geschutzt sind.
5.2 RohrenfOrmige Bauteile
In den Enden rOhrenfOrmiger Bauteile dürfen keine zuganglichen Löcher sein, die elnen Durchmesser zwischen 7 mm und 12 mm und eine Tiefe von ≥ 10 mm haben.Die Unterseiten der rohrenformigen Beine, die mit dem FuBboden in Kontakt stehen, missen geschlossen oder mit einem Deckel versehen werden, Locher darin sind erlaubt, solange sie nicht zwischen 7 mm und 12 mm groB sind. Diese Anforderungen missen mit Hilfe der Priffinger [Abschnitt 4) beurteilt werden.
5.3 Scher- und Quetschstellen
5.3.1 Scher- und Quetschstellen beim Aufstellen, Einstellen und Zusammenklappen
Sofern 5.3.2 oder 5.3.3 nicht zutreffend 1st, sind Scher- und Quetschstellen, die nur beim Aufstellen, Einstellen oder Zusammenklappen entstehen, zulässig, sofern davon ausgegangen werden kann, dass der/die Benutzer/-in seine/ihre Bewegungen unter Kontrolle hat und in der Lage 1st, die Krafteinwirkung bel Schmerzempfindung sofort zu beenden.
5.3.2 Scher- und Quetschstellen unter Einwirkung von kraftbetriebenen Vorrichtungen
Teile eines Möbels, die durch kraftbetriebene Vorrichtungen, z. B. mechanische Federn und Gasfedern, bewegt werden, dürfen keine zugängiichen Scher- und Quetschstellen bilden. Diese Anforderung muss mit Hilfe der Pruffinger (Abschnitt 4) beurteilt werden.
5.3.3 Scher- und Quetschstellen bei der Benutzung
Es dUrfen keine zuganglichen Scher- und Quetschstellen durch Belastungen entstehen, die bei bestimmungsgemãL4er Benutzung aufgebracht werden. Scher- und Quetschstellen sind nicht zulässig, wenn bei üblichen Bewegungen und Tatigkeiten, z. B. beim Versuch des Anhebens des Sitzes, urn den Stuhi zu verrücken, oder Verstellen der Rückenlehne, durch das Korpergewicht des Benutzers elne Verletzungsgefahrentsteht.DIN EN 581-1 pdf download.
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