DIN EN 12057:2015 pdf free.Natural stone products – Modular tiles – Requirements.
4.1.3 Oberflächenbeschaffenheit
4.1.3.1 Allgemeines
Die Oberflächen müssen bis an die Ränder der Fliesen gleichmäBig bearbeitet sein.
Die Oberflächenbeschaffenheit einiger Gesteinstypen kann üblicherweise den Einsatz von Spachtelungen, Füllstoffen oder sonstigen ähnlichen Produkten für natürliche Löcher, Fehistellen oder Risse einschlieBen; dies ist als Teil der üblichen Bearbeitung anzusehen. In diesen Fallen müssen die Art der Behandlung sowie der Typ und die Art der zusätzlichen Materialien angegeben werden.
4.1.3.2 Anforderungen an die Oberflächen nach der Oberflächenbearbeitung
Die Oberflächen müssen so bearbeitet werden, dass sie die festgelegte Oberflächenbeschaffenheit erreichen, und sie müssen em gIeichmafiges Erscheinungsbild als eine Folge des Bearbeitungsvorganges der Oberfläche aufweisen (z. B. unter Verweisung auf die Proben, siehe 4.2.3). Für die Definitionen von Oberfiachen siehe EN 12670.
4.2 Physikalische und mechanische Merkmale
4.2.1 Allgemeines
Immer wenn die Bearbeitung des Gesteins wahrscheinhich zu einer Anderung der Merkmale des Rohstoffs führt (z. B. als Folge des Bearbeitungstyps oder der Verwendung von Spachtelungen, Füllstoffen oder sonstigen ähnhichen Produkten für natürliche Lächer, Fehlstellen, Risse und Ahnliches), muss dies bei der Bestimmung der in diesem Dokument geforderten Merkmale berücksichtigt werden.
Die folgenden Merkmale müssen angegeben werden, sofern durch dieses Dokument oder unter Verweisung auf die Anwendungsbedingungen gefordert.
4.2.2 Bezeichnung
Die Bezeichnung muss immer nach EN 12440 angegeben werden (d. h. Handeisname, petrographische Familie, typische Farbe und Herkunftsort).
ANMERKUNG Der Herkunftsort kann mithilfe von GPS-Koordinaten angegeben werden.
Die petrographische Bestimmung muss nach EN 12407 durchgeführt werden.
4.2.3 Au1eres Erscheinungsbild
4.2.3.1 Allgemeines
Die Farbe, Aderung, Struktur usw. des Stems müssen visuell bestimmt werden, üblicherweise mithilfe einer Bezugsprobe desselben Stems, die geeignet ist, eine augemeine Beschreibung des äuBeren Erscheinungsbildes zu liefern. Die Bezugsprobe muss vom Lieferanten zur Verfügung gesteilt werden.
4.2.3.2 Bezugsprobe, SichtprUfung und Annahmekriterien
Eine Bezugsprobe muss aus einer Anzahl von Natursteinstücken ausreichender GräBe bestehen, die angemessen ist, urn das ailgerneine Erscheinungsbild der fertiggesteilten Arbeit wiederzugeben. Die MaBe der Einzelstücke müssen mindestens 0,01 m2 betragen (typisch sind Werte zwischen 0,01 m2 und 0,25 m2 in der Sichtfläche, gräBere Flächen sind maglich) und müssen den Bereich des Erscheinungsbildes bezüglich der Farbung, des Adermusters, der physikalischen Struktur und der Oberflächenbeschaffenheit widerspiegein. Insbesondere muss die Bezugsprobe die spezifischen Merkmale des Gesteins, wie z. B. typische Lächer, Glasadern, Flecken und Kristalladern, aufweisen.
Die Bezugsprobe fordert nicht die strenge Gleichformigkeit zwischen der Probe selbst und der tatsächlichen Lieferung; natürliche Schwankungen dürfen immer auftreten.
Wenn die Bearbeitung des Gesteins den Einsatz von Ausbesserungen, Füllstoffen oder sonstigen ähnhichen Produkten für natürliche Löcher, Fehistellen oder Risse einschlieBt, muss die Bezugsprobe den Einfluss dieser Prozesse an der bearbeiteten Oberfläche in vergleichbarer Weise widerspiegein.
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