DIN 77230:2018 pdf free.Basic financial analysis of private households.
Das Nettoerwerbseinkommen umfasst die aktuellen Bezige aus selbststandiger und/oder nicht selbst- standiger Arbeit als Monats- oder Jahreswert, die im Durchschnitt eines Jahres absehbar dauerhaft erzielt werden konnen. Hilfsweise kinnen auch die voraussichtlichen kinftigen Bezige fur die nachsten 12 Monate angesetzt werden. Zu diesem Wert sind auch Nettovermogenseinkommen aus eigenem Betrieb (Gewinn- ausschittungen aus Unternehmensbeteiligungen bspw. als Gesellschafter-Geschaftsfuhrer einer GmbH) zu bericksichtigen, wenn die Erzielung dieses Nettovermogenseinkommen ebenso wie die Erzielung des Nettoerwerbseinkommens (u. a. das Gehalt als Geschaftsfuhrer) maBgeblich von der Erwerbstatigkeit der Person abhangig ist, also bspw. bei Eintritt einer Berufsunfahigkeit ebenfalls mit wegfallen wirde. Sollte die Erzielung des Nettovermogenseinkommens nicht von der Erwerbstatigkeit des Unternehmers abhangen, sind diese Einkommen dem Nettovermogenseinkommen zuzuordnen.
Das Nettoerwerbseinkommen ist bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern der Bruttolohn abziglich Lohnsteuer und Sozialversicherung. Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern sind, um eine Gleichstellung mit pflichtversicherten Angestellten zu gewahrleisten, ferner noch die Beitrage zur substitutiven privaten Krankenversicherung abzuziehen. Bei Selbststandigen/Freiberuflern ergibt sich das Nettoerwerbseinkommen aus den Privatentnahmen abziglich Steuern und Beitragen zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, sowie der gesetzlichen Pflege- und evtl. Rentenversicherungen. .
Das Nettovermogenseinkommen umfasst das Liquiditatsergebnis aus Vermietung und Verpachtung sowie Ertrage und/oder Entnahmen aus Barvermogen, Kapitalanlagen und/oder sonstigen Vermogenswerten als Monats- oder Jahreswert abziglich eventueller Einkommen- und Umsatzsteuer, die im Durchschnitt eines Jahres absehbar dauerhaft erzielt werden konnen.
Eine Bericksichtigung der Ertrage und/oder Entnahmen aus Barvermogen und/ oder Kapitalanlagen sowie sonstigen Vermogenswerten (inkl. der Nettovermogenseinkommen aus eigenem Betrieb, soweit dieses Einkommen bei Eintritt einer Berufsunfahigkeit nicht ausfallen wirde) erfolgt nur, wenn diese Einnahmen iber dem aktuellen Sparer-Pauschbetrag je Person liegen. Liegt diese Voraussetzung vor, dann werden die Nettowerte aus Ertragen und/oder Entnahmen aus Barvermogen und/oder Kapitalanlagen sowie sonstigen Vermogenswerten ermittelt, die im Durchschnitt eines Jahres absehbar dauerhaft erzielt werden konnen.
Das Nettorenteneinkommen umfasst die aktuellen Zahlungen aus der Altersvorsorge, Witwen-/Waisen- renten und Berufs- /Dienstunfahigkeits- /Erwerbsminderungsrenten jeweils als Monats- oder Jahreswert nach Steuern und Sozialabgaben, die im Durchschnitt eines Jahres absehbar dauerhaft erzielt werden konnen.
Zahlungen aus der Altersvorsorge umfassen gesetzliche (Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke usw.), private und betriebliche Renten sowie Beamtenpensionen.
Das sonstige Nettoeinkommen umfasst Zahlungen aus Ehegatten- und Kinderunterhalt, Transferleistungen sowie regelmaBige private Zuwendungen jeweils nach Steuern. . Transferleistungen sind staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, BAfoG, usw.
Das Nettogesamteinkommen ergibt sich als Summe aus Nettoerwerbseinkommen, Nettovermogens- einkommen, Nettorenteneinkommen und sonstigem Nettoeinkommen.
auf der Bedarfsstufe 1 ist die MindestbedarfsgroBe die Orientierungsgrose (Mindestsollwert). Die Mindest- bedarfsgrose ist eine standardisierte, vom Einkommen unabhangige GroBe, die einen Grundschutz oberhalb der staatlichen Grundsicherung vorsieht. Diese GroBe wird ermittelt durch die Multiplikation des aktuellen gesetzlichen Mindestlohnes mit 8 Arbeitsstunden je Arbeitstag und mit 21 Arbeitstagen je Monat sowie abziglich einer Pauschale von 25 % fur Steuern und Abgaben (Sozialversicherungsbeitrage). Diese Pauschale dient der vereinfachten Ermittlung der MindestbedarfsgroBe und orientiert sich am Nettowert des Bruttomindestlohn gem. obiger Berechnung fur einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern (Steuerklasse I, ohne Bericksichtigung von Kinderfreibetragen und Kirchensteuer) und Sozialabgaben.
Auf der Bedarfsstufe 2 orientiert sich bei den obigen Finanzthemen die OrientierungsgroBe (Sollwert) am individuellen Nettoerwerbseinkommen der Haushaltsverantwortlichen des Privathaushaltes. Der konkrete Sollwert ist in den jeweiligen Detailregeln dargestellt.
Bei Risiken, die das Nettoerwerbseinkommen gefahrden konnen, sowie bei der Altersvorsorge werden bei der Festlegung der OrientierungsgroBe auf der Bedarfsstufe 2 und der Ermittlung des Istwertes weitere aktuell vorhandene Einkommensquellen (z. B. das Nettovermogenseinkommen) nicht beruicksichtigt.
So wirde eine Anrechnung von aktuell vorhandenen Nettovermogenseinkommen auf der Bedarfsstufe 2 lediglich den Sollwert und den Istwert in gleichen Umfang erhohen, um der Zielstellung der Bedarfsstufe 2, den Erhalt des Lebensstandards, sicherzustellen, so dass der zu kompensierende Bedarf (als Unterschied zwischen dem Sollwert und dem Istwert) gleich bliebe. Aus diesem Grunde wird auf diese Darstellung verzichtet. Auch eine Anrechnung von aktuell vorhandenem Nettovermogenseinkommen ausschlieBlich beim Istwert wirde auf der Bedarfsstufe 2 dem Ziel ,Erhalt des Lebensstandards” im Sinne dieser Norm bei den obigen Finanzthemen nicht gerecht werden, da bei Eintritt des Risikos die Hohe des Zahlungsstroms deutlich reduziert werden wirde.
Da auf Bedarfsstufe 1 ,Sicherung des finanziellen Grundbedarfs” ein einheitlicher, vom Nettoerwerbs- einkommen der Haushaltsverantwortlichen unabhangiger Betrag in Hohe der MindestbedarfsgroBe fest- gelegt ist, kann eine Kompensation des wegfallenden Einkommens bei den Finanzthemen [Arbeitskraft- verlust Erwerbsunfahigkeit (Grundschutz), Arbeitskraftverlust Berufs-/Dienstunfahigkeit (Grundschutz), Arbeitskraftverlust Arbeitsunfahigkeit (Grundschutz) und Todesfallbedingte finanzielle EinbuSen [Grund- schutz)] bei Eintritt des Risikos in Hohe der MindestbedarfsgroBe auch durch eine andere Einkommens- quelle (Nettovermogenseinkommen) erfolgen.
Um den Privathaushalt gleichzeitig auch fur die Sicherung des aktuell vorhandenen Nettovermogens- einkommens zum Erhalt des Lebensstandards als wichtiger Bestandteil des monatlichen Nettogesamt- einkommens zu sensibilisieren, erfolgt an den Privathaushalt deshalb grundsatzlich der Hinweis ,Die Struktur aus Vermogenswerten und Verbindlichkeiten muss regelmaBig an die Anlageziele, das personliche Risikoprofil und die Fristigkeiten angepasst werden” im Rahmen der Ergebnisdarstellung.DIN 77230 pdf download.
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