DIN EN 15571:2015 pdf download.Machines and plants for mining and tooling of natural stone—Safety—Requirements for surface finishing machines.
5.2.7 Betriebsartenwahlschalter
5.2.7.1 Allgemeines Falls die Maschine so ausgelegt ist, dass sie wahrend der Einstellung mit deaktivierten verriegelten tren- nenden Schutzeinrichtungen und/oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen betrieben wird, muss ein Betriebsartenwahlschalter vorhanden sein, mit dem sich zwischen den Betriebsarten Maschinelle Bearbeitung und Maschineneinstellung wahlen lasst, und miussen die folgenden Bedingungen erfillt sein:
a) der Betriebsartenwahlschalter muss sich in jeder Stellung verriegeln lassen (z. B. durch Schlussel oder Passwort) und sich auSerhalb des Gefahrdungsbereichs, z. B. auf dem Hauptbediengerat, befinden (zur Position von Steuerungseinrichtungen siehe 5.2.2);
b) das Steuerungssystem fur die Wahl der Betriebsart muss in Ubereinstimmung mit den Anforderungen von EN ISO 13849-1:2008 mindestens PL = C sein;
c) der Betriebsartenwahlschalter darf nicht zulassen, dass zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als eine Betriebs- art moglich ist;
d) die in 5.2.7.2 und 5.2.7.3 angegebenen Sicherheitsanforderungen mussen in ihrer jeweiligen Betriebsart wirksam sein;
e) die Wahl einer Betriebsart darf niemals eine Bewegung der Maschine auslosen;
f)es darf nicht moglich sein, aus einer Betriebsart in eine andere umzuschalten, bevor die Maschine in Ubereinstimmung mit 5.2.4 vollstandig stillgesetzt wurde.
Nachweis: Durch Uberprufen der maBgeblichen Zeichnungen und/oder Schaltplane, Inspektion und Funktionsprufung der Maschine.
5.2.7.2 Betriebsart Maschinelle Bearbeitung In der Betriebsart Maschinelle Bearbeitung darf eine Bewegung nur dann moglich sein, wenn sich die verrie- gelten trennenden Schutzeinrichtungen (zur Definition siehe EN ISO 14119:2013, 3.2 und 3.5) und/oder die nichttrennenden Schutzeinrichtungen an ihrer vorgesehenen Position befinden und funktionstiuchtig sind.
Nachweis: Durch Oberprifen der maBgeblichen Zeichnungen und/oder Schaltplane, Inspektion und Funktionsprifung der Maschine.
5.2.7.3 Betriebsart Maschineneinstellung Wenn die beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen geoffnet und/oder die nichttrennenden Schutz- einrichtungen deaktiviert sind, durfen gefahrliche Bewegungen in der Betriebsart Maschineneinstellung nur dann moglich sein, wenn die folgenden Anforderungen erfullt sind:
a) Drehung des Werkzeugs darf nicht moglich sein;
b) jede Bewegung einer einzelnen Achse muss von einer Steuerung mit selbsttatiger Ruckstellung gesteuert werden. Eine solche Bewegung darf eine Geschwindigkeit von 5 m/min oder eine Schrittweite von 10 mm nicht uberschreiten. Sowohl die Steuerungseinrichtung mit selbsttatiger Ruckstellung als auch die Geschwindigkeits-/Schrttweiten-Uberwachung muissen in Ubereinstimmung mit den Anforderungen von EN ISO 13849-1:2008 PL=c sein. Falls dies technisch nicht moglich ist, mussen die Steuerungs- einrichtung mit selbsttatiger Ruckstellung und die Geschwindigkeits-/Schritweiten-Oberwachung in Verbindung mit einer Zustimmungseinrichtung mit PL = C in Ubereinstimmung mit den Anforderungen von EN ISO 13849-1:2008 vorgesehen werden;
c) Steuerungseinrichtungen mit selbsttatiger Ruickstellung und Zustimmungseinrichtungen fur Werkzeug- oder Achsenbewegungen mussen sich auf dem Hauptbediengerat und/oder einer beweglichen Gruppe von Steuerelementen befinden, die durch ein Kabel oder ein Drahtlossystem (sofern vorhanden) mit der Maschine verbunden sind.DIN EN 15571 pdf download.
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