DIN 106:2015 pdf free.Calcium silicate units with specific properties.
4 Anforderungen
4.1 Allgemeines
Kalksandsteine müssen DIN EN 771-2 entsprechen. In Bezug auf Eigenschaften, die in DIN EN 771-2 nicht beschrieben sind, werden in den nachfolgenden Abschnitten zusätzliche Festlegungen getroffen.
Die nach den Prüfnormen der Reihe DIN EN 772 bestimmten Eigenschaften der Kalksandsteine werden nachfolgend Stufen und Klassen, VorzugsmaBen, Lochungsarten usw. zugeordnet.
4.2 Ausgangsstoffe und Hersteuung
Es gilt DIN EN 771-2:201 1-07, Abschnitt 4. Zusätzlich gilt:
Kalksandsteine nach dieser Norm bestehen aus einer Mischung aus Kalk und natürlichen kieselsäurehaltigen Gesteinen, die unter Dampfdruck gehärtet wird.
— Es dürfen nur WeiBkalke und deren Kalkhydrate nach DIN EN 459-1 verwendet werden.
– Folgende natürliche und/oder industriell hergestellten Gesteinskärnungen nach DIN EN 12620 dürfen ohne Eignungsnachweis verwendet werden: Quarzsande, Quarzit, Kalkstein, Blähtonsand, Bims, Basalt, Gabbro, Diabas, Grauwacke, Magnetit, Hàmatit. Sortenreines Bruchmaterial aus der Produktion von Kalksandsteinen dart ebenfalls verwendet werden.
Die Verwendung von natürlichen und/oder industriell hergesteliten Gesteinskornungen nach DIN EN 13055-1 sowie von sortenreinem Bruchmaterial aus Kalksandsteinen ist ebenfalls ohne
Eignungsnachweis zulassig, soweit hierdurch die Eigenschaften der Kalksandsteine nicht ungünstig beeinflusst werden. Blähglas und Kesselsand dürfen nicht verwendet werden.
— Für die Verwendung von Gesteinskärnungen nach DIN EN 12620 bzw. DIN EN 13055-1 sind die Festlegungen von DIN 1045-2:2008-08 bezüglich der Regetanforderungen für die Verwendung dieser Gesteinskarnungen in Beton einzuhalten. Gesteinskärnungen mit alkaliempfindlichen Bestandteilen oder möglicherweise alkaliempfindlichen Bestandteilen dürfen für tragende Bauteile nur verwendet werden, wenn sie in eine Alkaliempfindlichkeitsklasse nach Bauregelliste A Teil 1, Ifd. Nr. 1.2.8 bzw. 1.2.7, eingestuft sind. — Die Beigabe von technisch unschädlichen und umweltverträglichen Wirkstoffen und Farbstoffen ist zulassig.
4.3 MaRe und GrenzabmaRe
4.3.1 Allgemeines
Es gilt DIN EN 771-2:2011-07, Abschnitt 5.3. Zusätzlich gilt: Kalksandsteine müssen die Gestalt eines von Rechtecken begrenzten KOrpers haben; dies gilt nicht für Formsteine. Die Sichtflächen von KS-Vormauersteinen, KS-Verblendern und Riemchen dürfen eine strukturierte Oberfläche haben. Bei Fasensteinen darf die Fasenbreite 7 mm nicht überschreiten. Bei Verwendung von Fasensteinen für tragendes Mauerwerk nach DIN EN 1996 muss die planmàBig zu vermärtelnde Aufstandsbreite ≥ 115mm und bei Verwendung von Fasensteinen als Verblendschale von zweischaligem Mauerwerk ≥ 90 mm betragen. Die Aufstandsbreite ist die Steinbreite abzüglich der Fasenbreite(n).
4.3.2 MaRe
Es gilt DIN EN 771-2:2011-07, 5.2. Zusätzlich gilt: — Die NennmaBe müssen den Tabellen 1, 2 und 3 entsprechen. Ergänzungs-, Pass- und Ausgleichssteine sowie -elemente mit abweichenden MaIen sind zulässig.DIN 106 pdf download.
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