DIN 18035-1:2018 pdf download.Sports grounds – Part 1: Outdoor play and athletics Areas – Planning and dimensions.
4 Planungsgrundsätze
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Bedarf an Sportplätzen
Der Bedarf an Sportplätzen richtet sich in Anzahl und GrOfe sowie Art und Ausstattung nach den BedUrfnissen der Nutzergruppen. HierfUr ist elne g1eichmäI.ige und ausreichende Versorgung auch unter den Aspekten der Gesundheitsvorsorge und Inklusion sicherzustellen. Elne Bedarfsermittlung stelit alle vorhandenen und zu erwartenden Nutzeraktivitäten fest.
4.1.2 Städtebauliche Planungsgrundsätze
Sportplätze sind em wichtiger Bestandteil der stãdtebaulichen und regionalen Infrastruktur der Lander und Kommunen.
Sport, Freizeit und Erholung dienen den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der BevOlkerung. Sie sind somit E3estandteil des Katalogs der öffentlichen Belange, die im Baugesetzbuch als Planungsgrundsatze zusammengesteilt sind, und unterliegen dem dort postulierten Abwagungsgebot, d. h., im bauleitplanerischen Verfahren sind Offentliche und private Belange gegeneinander und untereinander abzuwagen.
Em Sportplatz 1st im Regelfall Tell der Grünflächen oder der Flächen und Einrichtungen für den
Gemeinbedarf im Sinne des Baugesetzbuchs; er 1st im Flachennutzungsplan darzustellen und im
Bebauungsplan festzusetzen. Sportplätze an Schulen, die auch dem ailgemeinen Sportbetrieb dienen, sind in
diesen Plänen als Gemeinbedarfsfläche Sportplatz entsprechend zu dekiarieren.
Die räumhche Zuordnung von Sportp)atzen im Gemeindegebiet und das Flächen- und Raumprogramm für den einzelnen Standort sind in elnem Fachplan (Sportstattenentwicklungsplan, Sportstattenleitplan) festzulegen. Die Aussagen dieses Planes soliten in dem Flächennutzungsplan oder in Bebauungsplanen festgesetzt werden. Sportplatze mit zentraler Bedeutung für mehrere Gemeinden sind bel der regionalen Raumordnungsplanung zu berücksichtigen.
Sportplatze bedürfen als Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuchs der bauaufsmchtlichen Genehmigung. Sie unterliegen daher den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnungen (LBO). An bauliche Aniagen besonderer Art oder Nutzung wie Sportstätten können nach Landesrecht besondere Anforderungen gesteilt werden.
Die funktionale Einbindung in das städtebauliche Umfeld, groere Grunsysteme und Iandschaftliche
Zusammenhange sowie die funktionale Verknupfung mit anderen Einrichtungen des Sports und des
Bildungswesens sind zu beachten.
4.1.3 Versorgungskriterien und Programmfestlegung
Bei der Entwicklung des Versorgungssystems mit Sportplätzen im Planungsgebiet sind die Verflechtung mit anderen Anlagen, die gute Erreichbarkeit und die g1eichmaig gute BerUcksichtigung afler Bevölkerungsgruppen vorrangige Kriterien.
Die Funktion als
— Sportplatz im Bereich von Bildungseinrichtungen,
— Sportplatz im Wohnbereich,
— Sportplatz mit zentraler Bedeutung innerhaib elnes Stadtteiles oder Ortes,DIN 18035-1 pdf download.