DIN 19569-9:2017 pdf free.Wastewater treatment plants – Principles for the design of structures and technical equipment – Part 9: Mechanical drainage of sewage sludge.
4 Für alle Anlagen geltende Grundsätze
4.1 Allgemeines
Es gelten die Anforderungen nach DIN EN 12255-8. Schlammentwasserungsanlagen dienen zur Verminderung der zu entsorgenden Schlammmasse. Eine Schlammentwasserung ist auL4erdem Voraussetzung für weitergehende Schlammbehandlungsverfahren, z. B. für elne Trocknung oder Verbrennung. ANMERKUNG Zur Nachbehandlung kann der entwässerte Schlamm mit branntkalkhaltigen Zuschlagstoffen vermischt werden, die Wasser reaktiv binden, urn den Feststoffgehalt und die Festigkeit des entwässerten Schlarnrnes welter zu erhöhen. Mit reaktiven Zuschlagstoffen, die elne ausreichende Erhöhung der Temperatur und des pli-Wertes bewirken, kann bel ausreichender Einwirkzeit eine Desinfektion des Schiammes erreicht werden. Zu maschinellen Schlammentwässerungsanlagen gehoren neben den Entwässerungsaggregaten Einrichtungen zum Zu- und Abfördern des Schiammes sowie zum Lagern, Zuführen, Aufberciten und Dosieren von anorganischen oder organischen Konditionierungsmitteln. Gegebenenfalls gehoren weitere Einrichtungen zur Vor- oder Nachbehandlung der Schlämme dazu.
Kontinuierlich arbeitende Maschinen zur Schlammentwasserung ermoglichen elnen einfacheren Betrieb und vergleichmäL4igen die Ruckbelastung der Einrichtungen zur Abwasserbehandiung durch Schlammwasser. Em Schiammwasserspeicher kann trotzdem erforderlich sein. Schlammwasser kann vor seiner Zugabe in den Abwasserstrom gesondert behandelt werden, urn seine StickstoffTracht zu vermindern. Verfahrenstechnische Hinweise und Empfehlungen zur Schlammentwasserung, zu Kennwerten der Klarschlammentwässerung und zur Aulbereitung polymerer Flockungsmittel sind den Merkblättern DWA-M 350, DWA-M 366 und DWA-M 383 zu entnehmen. Es wird dringend empfohlen, Voruntersuchungen zur Konditionierung und Entwässerbarkeit von Schlämmen durchzuführen, urn die Einrichtungen zur Schlammentwasserung zuverlassig auslegen zu können.
4.2 Anforderungen an das Bauwerk
Es gelten die aflgemeinen Baugrundsätze nach DIN EN 122 55-1. Zum Bauwerk gehoren Schlammvorlagebehalter (siehe DIN 19569-2), Maschinengebäude und Fundamente (z. B. für Aggregate und Behálter). Gegebenenfalls gehoren Einrichtungen zur Absaugung und Behandlung von Abiuft ebenso dazu, wie bauliche Einrichtungen für den Betrieb und die Wartung der Anlage, insbesondere Platz für Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie Anordnungen und Vorkehrungen zum Anbringen von Hebezeugen. Die Gestaltung der Bauwerke ist abhangig von der Art, GröEe und Anzahl der Entwasserungsmaschinen und mit dem Ausrüster abzustimmen. Der Ausrüster muss Angaben zur Fundamentierung und Befestigung der Anlagenteile (Auflagerkrafte, MaI.4e, Verankerungen usw.) sowie zum Platzbedarf machen. DIN 19569-9 pdf download.
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