DIN 19639:2018 pdf free.Soil protection during planning and execution of construction projects.
Das Bodenschutzkonzept 1st bereits in der Planungsphase auf Basis geeigneter Datengrundlagen (siehe
Abschnitt 5) mit bodenkundlichem Fachwissen (z. B. nach Anhang C) zu erstellen. Zielsetzungen und
Manahmen des Bodenschutzkonzeptes sind in die Ausschreibungsunterlagen und in das Leistungsverzeichnis zu integrieren. Während der Durchführung des Bauvorhabens wird die Umsetzung des vertraglich festgeIegten Konzeptes von der Bodenkundlichen Baubegleitung betreut und dokumentiert.
In der Bauphase werden die vertraglich vereinbarten MaL4nahmen des Bodenschutzkonzepts umgesetzt. Bud 1 gibt einen Uberblick über die verschiedenen Phasen und Aufgaben des baubegleitenden Bodenschutzes. In 6.2 werden die für das Bodenschutzkonzept notwendigen, wesentlichen Manahmen benannt, die in der Bauphase umzusetzen sind.
In Phase 1 bis Phase 4 ist der Vorhabentrager verantwortlich für die Umsetzung der Manahmen des Bodenschutzes. Der Vorhabentrager beauftragt die Bodenkundliche Baubegleitung und Bauunternehmen, die notwendigen MaL4nahmen zum Bodenschutz umzusetzen. Mit Beginn der Folgenutzung (Zielnutzung) geht die Verantwortung wieder auf den Eigentumer bzw. Nutzungsberechtigten Uber.
Die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) erstelit das Bodenschutzkonzept und betreut und dokumentiert seine Umsetzung im Auftrag des Vorhabenträgers. Sie verfugt Uber Fachkenntnisse zum Bodenschutz und kann Leistungen des vorsorgenden Bodenschutzes von der Genehmigungsplanung und Erstellung des Bodenschutzkonzeptes, Uber die Begleitung des I3auvorhabens und Rekultivierung bis hin zum Bauabschluss bzw. zur Zwischenbewirtschaftung, übernehmen (siehe Abschnitt 7 und Anhang C).
Der nOtige Umfang der Aufgaben der Bodenkundlichen Begleitung in der Bauphase unterscheidet sich in Abhangigkeit von der Empfindlichkeit der Bäden sowie der Dauer und Eingriffsintensitat der Baumanahme und der Komplexitat der Magnahmen.
Bei alien Bodenarbeiten ist darauf zu achten, dass die Vermeidung schädlicher Bodenveranderungen vor deren Beseitigung geht (Vermeidungsgrundsatz). Es sind die Vorgaben des Bodenschutzkonzeptes sowie der Genehrnigung zu beachten. Ergibt sich bel der Bauausführung die Notwendigkeit von Abweichungen, dann bedürfen diese der Abstimmung mit dem Vorhabentrager und ggf. weiterer Beteiligter.
5 Datengrundlagen
5.1 Mindestdatensatz
In der Planungsphase ist bei der Ersteliung des Bodenschutzkonzeptes die Erfassung und Bewertung des bodenkundlichen Ausgangszustandes notwendig. Er dient der Beurteilung der vom Projekt betroffenen Böden hinsichtlich ihrer Qualität und Empfmndlichkeiten. Auf dieser Grundlage erfoigt die Festlegung projektspezifischer Schutzmanahmen und der Erstellung der Massenbilanz. Im Regelfall soilte der bodenkundliche Ausgangszustand bis zur Eingriffstiefe bzw. bis 2 m Tiefe erhoben werden. Je nach Bauvorhaben kann davon begrundet abgewichen werden. Der Boden ist in der Planungs- und Genehmigungsphase zu bewerten.
Urn Böden erfassen, bewerten und geeignete Manahrnen ableiten zu können, sind moglichst gromastabige Bodenkarten und/oder aktuelle, erganzende Kartierungen zu verwenden. In Abhängigkeit von der zu erwartenden Bodenheterogenitat sind bei Kartierungen die folgenden Sondierabstände zu wählen:
— Flächenbaustellen: mindestens I Bohrung je 2 000 m2 bis 4 000 rn2 — Linienbaustellen: mindestens 1 Bohrung je 50 m bis 200 m laufender Trasse.
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