DIN 2347:2017 pdf download.Translation and interpreting services一 Interpreting services – Conference Interpreting.
8 Umgang mit projektbezogenen Informationen des Kunden
Der Dolmetscher muss über em Verfahren zur Sicherstellung der Informationssicherheit verfügen. Darunter fallen geeignete MaL4nahmen für die Aufrechterhaltung von Datensicherheit, Datensicherung und Datenschutz sowie sichere Autbewahrung, Ruckgabe oder Entsorgung aller vom Kunden überlassenen Materialien.
9 Kompetenzen des Konferenzdolmetschers
9.1 Allgemeines
Unter Kompetenz wird die Fähigkeit zur Anwendung von Wissen, Erfahrung und Fertigkeiten, urn beabsichtigte Ergebnisse zu erreichen, verstanden. Für das Konferenzdolmetschen sind Kompetenzen nach 9.2 bis 9.11 erforderlich.
9.2 Sprachkompetenzen
Die Arbeitssprachen der Konferenzdolmetscher sind unterteilt in ,,AktivspracheW’ (A-Sprachen und B-Sprachen) und ,,Passivsprachen” (C-Sprachen). Die Arbeitssprachen sind nach folgender Systematik nachzuweisen: A-Sprache (3.2), B-Sprache (3.3) ocler C-Sprache (3.4).
9.3 Dolmetschkompetenzen
Der Konferenzdolmetscher muss den Nachweis der Qualifikation im Simultan- und Konsekutivdolmetschen erbringen. Die für das Konferenzdolrnetschen im Simultan- bzw. Konsekutivmodus erforderlichen Kompetenzen schliegen auch das Erkennen kompiexer Text- bzw. Redestrukturen und deren Funktion, den Transfer derselben in die jeweilige Zielsprache sowie die sichere Anwendung situationsspezifIscher Dolmetschstrategien em.
9.4 Recherchekompetenz und Wissensmanagement
Der Konferenzdolmetscher muss für die eflIziente Vorbereitung auf elnen Dolmetscheinsatz eine praxisorientierte Recherche durchführen und die erfassten Informationen und das erworbene Wissen unter Einsatz geeigneter Hiifsmittei verwaiten und abrufen können.
9.5 Interkulturelle Kompetenzen
Der Konferenzdolmetscher 1st mit den Sprach- und Verhaltenskonventionen der Sprach- und Kuiturräume seiner Arbeitssprachen vertraut und wendet dieses Wissen im Sinne elner effIzienten Verdolmetschung von Konferenzinhalten an.
9.6 Kommunikative Kompetenzen
Zur Vermittlung der ausgangssprachlichen Information an zielsprachiiche Zuhörer sind kommunikative Kompetenzen erforderlich.
9.7 Soziale Kompetenzen
Im Umgang mit alien am Kommunikationsprozess Beteiiigten sind soziale Kompetenzen erforderlich.
9.8 Unternehmerische Kompetenzen
Freiberuflich tatige Konferenzdolmetscher müssen mit den praktischen und rechtlichen Hintergrunden der Existenzgrundung, Unternehmensplanung und -fuhrung vertraut sein.
9.9 Kompetenz im Bereich der Konferenztechnik
Der Konferenzdolmetscher muss mindestens über Grundkenntnisse der je nach Doimetschsituation erforderlichen Konferenztechnik verfügen. Insbesondere muss er die für die Erbringung seiner Leistung relevanten Geräte sachgemäL4 bedienen können (siehe DIN EN ISO 2603, DIN EN ISO 4043, DIN EN ISO 20108 und DIN EN ISO 20109).
DIN 2347 pdf download.
DIN 2347:2017 pdf download
ATTENTION:
I REALLY NEED YOUR SUPPORT.THANKS A LOT.