DIN 27205-10:2017 pdf free.State of railway vehicles – Brake – Part 10: Function of emergency brake equipment and emergency brake override.
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN EN 17018 und DIN 27200.
4 Technischer Solizustand
4.1 Aligemeines
Nach DIN EN 16334 mUssen Fahrzeuge, in denen Personen befördert werden, gut sichtbare und erreichbare Notbremsgriffe haben, durch die eine Notbremsung eingeleitet oder angefordert werden kann.
Diese Fahrzeuge können mit euler Einrichtung zum Uberbrücken der Notbremse ausgerüstet sein. Mit dieser Notbremsüberbruckung (NBU) kann die Wirkung der Notbremsung aufgehoben oder verhindert werden.
Darüber hinaus können auch Fahrzeuge, die nicht der Personenbeforderung dienen, eine Notbremseinrichtung gegebenenfalls auch mit NBU haben.
4.2 Zustand der Bauteile
Der technische Solizustand der Notbremseinrichtung und Notbremsuberbruckung wird in Tabelle 1 beschrieben. Die Angaben der Herstellerdokumentation bzw. Fahrzeugdokumentation sind zu beachten. Der beschriebene technische Solizustand des Bauteils, der Funktion oder das Schadensbilds bezieht sich auf den eingebauten Zustand. Der beschriebene technische Solizustand des Bauteils, der Funktion oder des Schadensbildes bezieht sich auf den eingebauten Zustand.
Bel abweichenden Bauarten sind diese Festlegungen sinngema im Zusammenhang mit Prufanweisungen der Hersteller anzuwenden.
Notbremseinrichtung ohne NBU Die Notbremse muss einwandfrei betätigt werden können.—— Die dazu erforderliche Kraft darfmax. 250 N betragen.—— Jede Betätigungseinrichtung der Notbremse muss bei Benutzung elne unmittelbare Bremswirkung erzielen.Notbremseinrichtung mit NBU (aufhebende Wirkung)Die Notbremse muss einwandfrei betätigt werden können. Die dazu erforderliche Kraft darf max. 250 N betragen. Jede Betatigungseinrichtungen der Notbremse muss bei Benutzung eine unmittelbare Bremswirkung erzielen. Die Signaleinrichtungen müssen funktionsfahig sein. Eine betatigte Notbremse muss im führenden Fahrzeug und im oder am Wagen, in dem die Notbremse betätigt wurde, signalisiert werden. Nach dem Uberbrücken der Notbremse muss eine zuvor eingeleitete Notbremsung aufgehoben werden. Die NBUSignale müssen Vorrang vor anderen Signalen haben, dürfen andere Fahrzeugfunktionen nicht auslösen oder stören. — Die Prüf- und dazugehorigen Signaleinrichtungen müssen funktionsfähig sein und richtig anzeigen.— Die Notbremse muss einwandfrei betatigt werden kOnnen. Die dazu erforderliche Kraft darf max. 250 N betragen. — Die Benutzung jeder Betätigungseinrichtung der Notbremse muss im führenden Fahrzeug angezeigt werden.DIN 27205-10 pdf download.
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