DIN 277-1:2005 pdf free.Areas and volumes of buildings -Part 1: Terminology, bases of calculation.
4 Ermittlungsgrundlagen
4.1 Allgemeines
4.1.1 Die Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte erfolgt in ihrer Genauigkeit entsprechend dem Planungsfortschritt z. B. von der Bedarfsplanung bis zur Dokumentation und anhand der jeweiligen Planungsunterlagen.
4.1.2 Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehorigkeit zu den folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln:
Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen, Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen, Bereich C: nicht überdeckt.
Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen, z. B. Geschossen und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln. Dies gilt auch für Grundflächen unter oder über Schragen.
4.1.3 Grundflächen von waagerechten Flächen sind aus ihren tatsächlichen MaBen, Grundflächen von schräg liegenden Flächen, z. B. Tribünen, Zuschauerräume, Treppen und Rampen, aus ihrer vertikalen Projektion zu ermitteln.
4.1.4 Grundflächen sind in Quadratmeter (m2), Rauminhalte in Kubikmeter (m3) anzugeben.
4.2 Ermittlung von Grundflächen
4.2.1 Brutto-Grundfläche
Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche (Summe aus Netto-Grundflãche und Konstruktions-Grundfläche) sind die äuBeren MaBe der Bauteile einschlieBlich Bekleidung, z. B. Putz, AuBenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen.
Brutto-Grundflächen des Bereiches b sind an Stellen, an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur vertikalen Projektion ihrer Uberdeckung zu ermittein. Brutto-Grundflächen von Bauteilen (Konstruktions-Grundflächen), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind dem Bereich a zuzuordnen.
4.2.2 Netto-Grundfläche
Für die Ermittlung der Netto-Grundfläche (Summe aus Technischer Funktions-, Nutz-, und Verkehrsfläche) im Einzelnen sind die Iichten MaBe zwischen den Bauteilen in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten
anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprunge, FuB-Sockelleisten, Schrammborde und Unterschneidungen sowie vorstehende Teile von Fenster- und Turbekleidungen bleiben unberucksichtigt.
Grundflächen von Treppen und Rampen sind als vertikale Projektion zu ermittein. Diese Flächen sind, soweit sie keine eigene Ebene darstellen, der darüber liegenden Ebene zuzuordnen, sofern sie sich dort nicht mit anderen Grundflächen überschneiden. Grundflächen unter der jeweils ersten Treppe oder unter der ersten Rampe werden derjenigen Grundrissebene zugerechnet, auf der die Treppe oder die Rampe beginnt. Sie werden ihrer Nutzung entsprechend zugeord net. DIN 277-1 pdf download.
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