DIN 277-1:2015 pdf download.Areas and volumes of buildings – Part 1: Building construction.
4 Gliederung der Grundflachen des Bauwerks
4.1 Grundsatz und Gliederungstiefe
Die nach dieser Norm errmittelten Grundflachen des Bauwerks sind entsprechend ihrer Art und Nutzung nach der Tabelle 1 zu gliedern.
4.2 Untergliederung der Nutzungsflache (NUF)
Bei Bedarf kann die Nutzungsflache (NUF) entsprechend der Tabelle 2 weiter untergliedert werden.
4.3 Weitere Untergliederung der Grundflächen
Im Ermessen und nach den Erfordernissen des Anwenders dieser Norm kann die Nutzungsflãche (NUF) über die zweite Gliederungsebene hinaus (z. B. anhand der Beispiele und Anmerkungen in Tabelle 2) untergliedert werden. SinngemâB gilt dies für die Technikfläche (TF) und die Verkehrsfläche (VF).
4.4 Weitere Untergliederung der Nutzungsfläche 7 Sonstige Nutzungen
Bei Bedarf kann die Teilfläche der Nutzungsfläche für Sanitärräume und Umkleideräume (siehe Tabelle 2, Zeile 7, Sonstige Nutzungen (NUF 7)) gesondert ausgewiesen werden. Diese Teilfläche entspricht der Sanitärfläche (SF) nach DIN EN 15221-6:2011-12.
4.5 Weitere Untergliederung der Konstruktions-Grundfläche (KG F)
Bei Bedarf kann die Konstruktions-Grundfläche (KGF) in folgende Teilflächen nach DIN EN 15221-6:2011-12 untergliedert werden:
AuRenwand-Konstruktions-Grundfläche (AKF);
— Innenwand-Konstruktions-Grundfläche (IKF);
— Trennwand-Grundfläche (TGF).
4.6 Weitere Teilflächen der Brutto-Grundfläche (BGF)
Bei Bedarf kännen mit Hilfe der Teilflächen der Konstruktions-Grundfläche (KGF) nach DIN EN 15221-6: 2011-12 weitere Teilflächen der Brutto-Grundfläche (BGF) gebildet werden:
aus der Differenz der Brutto-Grundfläche (BGF) und der AuRenwand-Konstruktions-Grundfläche (AKF) ergibt sich die Innen-Grundfläche (IGF);
aus der Differenz der Innen-Grundfläche (IGF) und der Innenwand-Konstruktions-Grundfläche (IKF) ergibt sich die Netto-Grundfläche (NGF);
aus der Ditferenz der Netto-Grundfläche (NGF) und der Trennwand-Grundfläche (TGF) ergibt sich die Netto-Raumflâche (NRF).
4.7 Zuordnung von Grundflächen
4.7.1 Generelle Zuordnung von Grundflächen
Grundflächen die baurechtlich genehmigungsfáhig sind, sind der Brutto-Grundflãche (BGF) zuzurechnen und einer Grundfläche nach Tabelle I zuzuordnen. Dies gilt auch für nutzbare, aber nicht genutzte Grundflächen,
z. B. Flächen in nicht ausgebauten Dachräumen.
4.7.2 Wechselnde Nutzung von Grundflächen
Grundflächen, die wechselnd genutzt werden, sind der überwiegenden Nutzung nach Tabelle I oder Tabelle 2 zuzuordnen (z. B. Eingangshallen zur Verkehrsfläche trotz gleichzeitiger Nutzung für Information, Pausenaufenthalt, Ausstellung usw.).
4.7.3 Von der Raumnutzung abweichende Nutzung von Teilflächen
Werden Teilflächen innerhalb eines Raumes jedoch ständig für eine andere bestimmte Nutzung als die des Raumes selbst genutzt (z. B. Garderoben, lnformationsschalter oder Wartebereiche in Eingangshallen), sind diese Teilflächen der entsprechenden Nutzung nach den Tabellen 1 oder 2 zuzuordnen.DIN 277-1 pdf download.
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