DIN 32981:2015 pdf free.Tactile and acoustic devices for blind and partially sighted persons on traffic signals一 Requirements.
Taktile Signalgeber kännen durch Wechselwirkung mit ihrer Umgebung (z. B. ausgeläst durch Schienenfahrzeuge) zu einer Schwingung angeregt werden. Diese Eigenschaft ist grundsätzlich kritisch zu bewerten, da eine Verwechslung mit dem Signaizustand ,,Freigabe Em” mäglich ist. Da dieses Verhalten selbst durch em Trennen der Ansteuerung von jeglicher elektrischer Energieversorgung nicht zu verhindern st, müssen die sicherheitstechnischen Betrachtungen anders als bei optischen und akustischen Signalen erfolgen. Unter der Annahme, dass eine extern eingekoppelte Vibration am taktilen Freigabesignal vom Benutzer falsch interpretiert werden kann, ist die Existenz einer weiteren Informationsquelle für das Anzeigen der FuBgängerfreigabezeit erforderlich. Darum dürfen taktile Freigabesignale nur in Kombination mit akustischen Freigabesignalen eingesetzt werden. Taktile Signale haben für den Benutzer keine Leitfunktion. Taktile Signalgeber (z. B. Vibratoren) signalisieren, gegebenenfaIs auf Anforderung, die FuBgàngerfreigabezeit. Sie sind vorzugsweise an der Unterseite des Gerätes anzubringen. Der taktile Signalgeber ist, sofern mäglich, an der von der FuBgängerfurt abgewandten Seite am Signalgebermast in einer Hähe von etwa 0,85 m (bezogen auf die Mittelachse des Anforderungstasters) zu installieren. Zur Kennzeichnung des Verlaufs der FuBgängerfurt ist der taktile Signalgeber an seiner vibrierenden Fläche mit einem Richtungspfeil, dessen Spitze auf den Schnittpunkt der Mittelachse der FuBgängerfurt mit der Bordsteinkante der gegenüberliegenden StraBenseite weist, auszustatten. Der Richtungspfeil st mindestens 3 mm hoch und keilformig auszubilden. Er solite eine Lange von 40 mm haben, muss aber mindestens 25 mm lang sein (siehe Bud 1). Die Pfeilspitze muss frei tastbar sein.Die nachfolgend beschriebenen tastbaren Zusatzsymbole sind mittig auf dem Richtungspfeil anzuordnen. Befinden sich zwischen hintereinander liegenden FuBgängerfurten nicht in die Signalisierung einbezogene Sonderlahrstreifen für Omnibusse im Linienverkehr oder Gleise (z. B. von StraBenbahnen), so ist der Richtungspfeil durch eine deutlich fühlbare, quer verlaufende Kerbe von 4 mm Breite und 2 mm Tiefe mit rechtwinkeligem Querschnitt zu unterbrechen (siehe Bud 2). Analog wird bel nicht in die Signalisierung einbezogenen Sonderfahrstreifen bzw. gleisgebundenen Verkehrsmitteln in Seitenlage zum Fahrweg verfahren. ANMERKUNG Nicht in die Signalisierung einbezogene Sonderfahrstreifen oder Gleise stellen für blinde und sehbehinderte Menschen eine extrem schwienge Situation dar und soliten deshaib verrnieden werden. DIN 32981 pdf download.
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