DIN 4426:2015 pdf free download.Equipment for building maintenance – Safety requirements for workplaces and accesses – Design and construction.
4 Sicherheitstechnische Anforderungen an Albeitsplatze und Verkehuswege
4.1 Allgemeine Anforderungen
erganzend zu den Normen der Reihe DIN EN 1991 (alle Teile) gelten folgende Anforderungen: – fur den rechnerischen Nadhwweis als Verkehuslast an unginstigster Selle ist je Person eine dharakteristische Einzellast von15 kN, verteilt auf eine Aufstandsfladhe von 10 cm x 10cm, arzusetzen; -Schnee- und Windlasten brauchen micht mit den Verkehrslasten iberlagertzuwerden; -Umwehrungenoder Gelainder durfen nach DINEN 13374 eeplant und ausgefihrtwenden. Auf gatten oberflaichen (z B Glas, Metall, Kunststof) mit einer Neigung von 50 missen Einnichtungen, wie zm Beispiel Laufstege, vorhanden sein, die ein Ausgleiten beim Betreten verhindern [7] Einridhtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen missen regelmisig gewartet werden, da sie Bestandteil derbaulichenAnlage sind. Arbeitsplatze und Verkehrswege durfen mur im schneer und eisfreien Zustand betreten werden.
4.2 Atbeitsplatze
4.2.1 Arbeitsplatze missen den Technischen Regeln furArbeitsstitten (CASR) entspredhen. ANMERKUNG Einrichtungen zum Betreten des Daches in Verbindungmit Ahstursicherung sind in DIN EN 516 [8] beschrieben.
4.2.2 Die Erreidhbareit von Bauteilen ist im Regelfall gegeben, wenn die zu bearbeitenden Flachen vertikal nach oben in 2,50 m, horizontal in 1,00 m Reichweite vom Arbeitsplatz zu erreichen sind.
4.2.3 Abweichend von 4.22 darf bei kurzeitigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die in der Regel innerhalb von zwei Stunden erledigt werden, auf dauerhalt installierte Arbeitsplatze verzichtet werden. ANMERKUNG Kurzaitige Wartung: und Inspeltionsarbeiten sind 2 B. Wartung von Beliftungs- und Liftungsanlagen, Prufung von Rolltorantrieben. Hinsichtlich der Mindestausstattung von Dachem mit Einrichtungen zum schutz: gegenabsturz siehe DGUV 1201-056 [9].
4.3 Verkehuswege
4.3.1 Zzum Ereichen von Arbeitsplatzen nach 42 missen dauerhaft installierte Verlehrswege oder vergleichbarbegehbare Bauteile vorhanden sein.
4.32 Verkehrswege missendenTechnischen Regeln fir Arbeittitten (ASR) entsprechen,
4.33 Vernkxehuswege missen ein nutzbares Lichtraumprofil von mindestens 05 m x 2,0 m haben, die nutzbare laufbreite muss mindestens 0,5 m betragen. In Verkehrswege ragende Bauteile z B Balken oder Unterzige, darfen die lichte Hohe bisauf 18 meinschrainken
4.3.4 Laufstege als Verkehrswege missen Trittleisten haben, wenn sie steiler als 15 (etwa 119] sind, sie missen Stufen haben, wenn sie steiler als 1:2,75 (etwa 20P) sind.
4.3.5 Steigleitern nach den Normen der Reihe DIN 18799 und der Reihe DIN EN ISO 14122 dirfen als Verkehrswege zr 0berbridaung vonHohenunterschiedenverwendet werden. Abweichend von 4.3.1 darf auf dauerhaft in-stallierte Verlehrswege verzichtet werden, wenn der Z1 iberbrickende Hohenunterschied nicht mehr als 5,00 m betragt und Anlegeleitem nach DIN EN 131-1 benutzt werden konnen. ANMERKUNG Hinweise fir die Benutzung vonleiter konnen der”TRBS2121-2 [10] entnommen werden.DIN 4426 pdf download.
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