DIN 4426:2017 pdf download.Equipment for building maintenance – Safety requirements for workplaces and accesses – Design and construction.
5 Einrichtungen auf Dachern zum Schutz gegen Absturz
5.1 Grundsatzliche sicherheitstechnische Anforderungen
Fur die vom Dach aus vorzunehmenden Inspektions-, Wartungs- und kurzzeitigen Instandsetzungsarbeiten sind Absturzsicherungen vorzusehen. ANMERKUNG 1 Nach S 32 MBO [2] sind fur vom Dach vorzunehmende Arbeiten sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen. Hinsichtlich der Mindestausstattung von Dachern mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz siehe
DGUV I 201-056 [8]. Im Bereich von 0,6 m des Dachausstiegs bzw. an jedem Zugang zur Dachflache ist mindestens eine dauerhafte Einrichtung zur Befestigung von PSAgA vorzusehen, sofern nicht alle Absturzmoglichkeiten auf der Dachflache durch kollektiv wirkende, permanente Absturzsicherungen verhindert werden. ANMERKUNG 2 Geeignete Einrichtungen sind z. B. Sicherheitsdachhaken Typ B nach DIN EN 517:2006-05 [10] oder Einrichtungen zum Betreten des Daches Klasse 2 (K2) nach DIN EN 516:2006-04 [7].
Müssen nicht durchtrittsichere Dächer begangen werden, z. B. für Instandhaltungsarbeiten an Anlagen und Einrichtungen, müssen sicher ausgefuhrte Verkehrswege zum Arbeitsbereich vorhanden sein. Dies kann z. B. durch Laufstege gewahrleistet werden:
die den zu erwartenden Lasten (Personen und Arbeitsmittel) sicher standhalten, mindestens 0,50 m breit und beidseitig umwehrt sind oder
die, wenn eine beidseitige Umwehrung die vorzunehmenden Arbeiten behindern würde, einseitig umwehrt sind und mit geeigneten Einrichtungen für das Befestigen von PSAgA ausgestattet sind.
Zugänge (z. B. Dachaus- und aufstiege/Luken) zu nicht durchsturzsicheren Dächern müssen verschliegbar sein. An Zugangen muss eine dauerhafte und deutlich sichtbare Kennzeichnung angebracht sein, z. B. ,Dach nur auf Laufstegen betreten”.
Konstruktiv nicht durchsturzsichere Dachteilflächen, Abdeckungen von Dachoffnungen sowie Lichtkuppeln und Lichtbänder sind mit geeigneten Umwehrungen, Uberdeckungen, Unterspannungen (z. B. Schutznetze nach DIN EN 1263 [11]) oder zusätzlichen Gittern auszuführen, die em Durchstürzen bzw. Abstürzen von Personen verhindern.
Bei der Anwendung von Umwehrungen muss em Mindestabstand zu Lichtkuppeln und Lichtbänder von 0,50 m eingehalten werden.
Wenn Lichtkuppeln und Lichtbänder mit Rauch- und Wärmeabzugsgeraten (RWA) ausgestattet werden, muss em Abstand von 0,5 m zwischen der geoffneten Kiappe und der Umwehrung eingehalten werden.
ANMERKLJNG 3 Die Anwendung von temporären oder dauerhaften Netzen als Uberdeckung oder zur Schaffung eines Anschlagpunktes 1st bei Lichtkuppeln und Lichthändern. in denen Rauch und Wärmeabzugsanlagen installiert sind, im Sinne dieser Norm nicht geeignet.DIN 4426 pdf download.
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