DIN 483:2005 pdf free.Concrete kerb units -Shapes, dimensions, marking.
3 Beg rife
Für die Anwendung dieser Norm gelten die in DIN EN 1340 angegebenen und die folgenden Begriffe.
3.1 gerader Bordstein geradlinig und mit durchgehend gleichem Querschnitt hergesteiltes Bauteil unterschiedlicher Lange
3.2 Kurvenstein Bordsteinelement für die Ausfuhrung von Bordsteinfluchten in Radien (z. B. bei Stra1.enkurven), nach DIN EN 1340:2003 unterschieden in Kurvensteine konkav (als Innenbogen) und Kurvensteine konvex (als AuI!enbogen) mit gleichen Quersctinittsformen und -maBen wie die entsprechenden geraden Bordsteine
3.3 Ubergangsstein Ergänzungsstein, dessen Querschnittsform aflmählich von einem Profi! in em anderes übergeht ANMERKUNG Em Ubergangsstein kann auch als Kurvenstein ausgebiidet sein.
4 Anforderungen
4.1 Anforderungen an die Materialien Es gelten die Anforderungen nach DIN EN 1340:2003-08, Abschnitt 4.
4.2 Anforderungen an die Produkte 4.2.1 Allgemeines Es gelten die Anforderungen nach DIN EN 1340:2003-08, 5.1. 4.2.2 Physikalische und mechanische Eigenschaften sowie auBere Beschaffenheit Es gelten die Anforderungen nach DIN EN 1340:2003-08, 5.3 und 5.4. 4.2.3 Formen und MaBe 4.2.3.1 Allgemeines Es gelten die Anforderungen nach DIN EN 1340:2003-08, 5.2.
Formen und MaBe der Bordsteine mussen zusatzlich 4.2.3.2 dieser Norm entsprechen. Die StoBflachen von Bordsteinen konnen mit Abstandhaltern versehen und/oder mit Nut und Falz ausgebildet sein (siehe DIN EN 1340:2003-08, 5.2.2.1). Die Unterseite von Bordsteinen kann profiliert ausgebildet sein. 4.2.3.2 Gerade Bordsteine Fur die Formen und MaBe gerader Bordsteine gelten die Bilder 1 und 2 sowie Tabelle 1. Fur die zulassigen GrenzabmaBe gilt DIN EN 1340:2003-08, 5.2.2.3. Zur einfacheren Anwendung sind in Bild 1 und in den Tabellen 2 bis 4 die zulassigen GrenzabmaBe一abgeleitet aus den Anforderungen nach DIN EN 1340 –
angegeben. Eine fertigungsbedingte Konizitat1) uber die Hohe H von maximal 5 mm und maximal 2 mm in der Breite ist
zulassig. Der fertigungsbedingte Absatz am Ubergang von der senkrechten Vorderflache zur Anlaufflache2) darf hochstens 5 mm betragen. Bei Rundbordsteinen muss dieser Absatz in einem Abstand t von mindestens 50 mm und hochstens 80 mm unter der Oberkante des Bordsteins liegen. Dabei ist der Anlauf wie bei Hochbordsteinen im Verhaltnis 1:5 auszubilden. Die obere Langskante an der Ruckseite der Bordsteine kann gerundet oder bis 5/5 mm gefast sein. Tiefbordsteine durfen anstelle der einseitig dargestellten Ausrundung zwischen Tritt- und Vorderflache auch eine Fase 10/10 mm haben oder beidseitig gerundet bzw. gefast sein. DIN 483 pdf download.
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