DIN 5452-2:2019 pdf free.Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) -Teil 2: Anforderungen an Piloten.
6 Theoretisches Kompetenzniveau
6.1 Fácher und Lernziele
6.1.1 Luftrecht
Das Fach Luftrecht umfasst Gesetze und Normen, die für den Jegalen und sicheren Betrieb notwendig sind. Der Luftfahrzeugfernfuhrer Iernt den Umgang mit den notwendigen Rechtsnormen und kann diese entsprechcnd für seine Flugplanung und Flugdurchfuhrung umsetzen. Hierzu gehort auch das sich bewusste Bewegen im geordneten und ungeordneten Luftraum.
6.1.2 Grundlagen des Fliegens
Der Luftfahrzeugfernfuhrer kennt ailgemein die Funktionsweise von Luftfahrzeugen aller Art. Ebenso kennt er die Grundlagen der Flugphysik. Der Luftfahrzeugfernfuhrer wird so in die Lage versetzt, die Flugdynamik und die Flugbetriebsgrenzen seines unbemannten Luftfahrzeugsystems einzuschätzen.
6.1.3 Allgemeitie Luftfahizeugkuiide
Das Fach Ailgemeine Luftfahrzeugkunde vermittelt dem Luitfahrzeugterntuhrer, die wesentlichen Komponenten verschiedener UAS-Typen, ihre Funktionsweisen sowie Anwendungsmoglichkeiten und Flugverhalten. Dies beinhaltet auch das Verhalten in besonderen Fallen (z. B. Starungen, Ausfalle).
6.1.4 Flugleistungen, Flugplanung
Der Luftfahrzeugfernfuhrer kann nach Absolvieren dieses Theoriekapitels die spezifischen Leistungsdaten des UAS heranziehen und interpretieren und die Werte des Flug- und Betriebshandbuches in die Berechnung der Flugplanung eintliegen lassen. Er 1st in der Lage komplette Missionen zu planen und die Mission bei Abweichungen von der Planung ggf. sicher zu beenden.
6.1.5 Menschliches Leistungsvermögen
Im Fach Menschliches Leistungsvermägen (Human Factors), lernt der Luftfahrzeugfernfuhrer, weiche Faktoren seine Leistungsfahigkeit zur Entscheidungsfindung, Fehiererkennung und Fehiervermeidung im Betrieb von unbemannten I.uftfahrzeugsystemen beeinflussen.
6.1.6 Meteorologic
Der Luftfahrzeugfcrnfuhrer weiL, dass das Wetter elnen erheblichen Einfluss auf die Flugeigenschaften von unbemannten Luftfahrzeugen und die sichere Durchfuhrung eines Fluges hat. Er kennt die entsprechendcn Grundlagen der Wetterkunde, die er für den sicheren Betrieb benotigt und weig die entsprechenden HandIungsempfchlungen umzusetzen, die er in der Planung und Durchfuhrung cines Fluges beachten muss.
6.1.7 Betrlebliche Verfahren (Flugvorbereltung, Navigation und Flugdurchfuhrung)
Der Luftfahrzeugfernfuhrer erlernt eine Mission gemäL4 den Möglichkeiten seines unbemannten Luftfahrzeugsystems vorzubereiten, sicher durchzufUhren und nachzubereiten. Er 1st in der Lage, einen Flug in Raum und Zeit unter Bericksichtigung aller fur den Betrieb relevanten EinflussgroBen durchzufihren und dabei alle in der Luftfahrt relevanten Informationen zu bericksichtigen.
6.2 Methoden zur Erstellung von Sicherheitsbewertungen
Der Luftfahrzeugfernfuhrer kennt geeignete Methoden zur Erstellung von Sicherheitsbewertungen (beispiels-
weise ICAO Risikomatrix, GBU) und kann diese in Bezug auf einen UAS Betrieb anwenden.DIN 5452-2 pdf download.
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