DIN 6111:2018 pdf free.Packaging – High-pressure packages – Reusable, with non-removeable dispensing facility.
4 Anforderungen
4.1 Werkstoff
Behalter fiur begrenzt wiederbefillbare Druckgaspackungen missen aus metallischen Werkstoffen hergestellt sein. Die Werkstoffe des Behalters, der Ausristung, einer etwaigen inneren Schutzschicht sowie der Dichtungen muissen mit der Fullung des Behalters vertraglich sein und den mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen standhalten, die beim ublichen Betrieb auftreten konnen.
4.2 Behalter
4.2.1 Der Gesamtfassungsraum einer wiederbefullbaren Druckgaspackung darf nicht groBer als 1 000 ml sein.
4.2.2 Prüfüberdruck
a) Bei Behältern, die bei einem Druck von weniger als 6,7 bar bei 50 °C gefullt werden sollen, muss der PrüfUberdruck mindestens 10 bar betragen.
b) Bei Behältern, die bei einem Druck von 6,7 bar oder mehr als bei 50 °C gefullt werden sollen, muss der Prüfüberdruck urn 50 % höher sein als der Innendruck bei 50 °C.
4.2.3 Behälter für begrenzt wiederbefüllbare Druckgaspackungen müssen so beschaffen und ausgefuhrt sein, dass sie:
a) beim Prüfüberdruck weder sichtbare bleibende Verformungen noch Undichtigkeit zeigen. Geringfügige symmetrische Verformungen des Bodens oder des Profils der Behälterwandung sind zulässig;
b) beim 15-fachen PrüfUberdruck nicht bersten, das heigt weder eine Leckage noch eineri Riss aufweisen.
4.2.4 Der Behälter für eine begrenzt wiederbefüllbare Druckgaspackung muss für die Mehrfachbefullung geeignet sein. Der Behälter einschlieglich seiner Ausrustung muss so beschaffen und ausgelegt sein, dass er den erhöhten Beanspruchungen durch die Mehrfachbefullung sicher widersteht und einen dichten Verschluss sicherstelit. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn nachgewiesen wird, dass der Behälter einschlieglich seiner AusrUstung einer 30-maligen Wiederbefullung standhält und über einen Zeitraum von 4 Jahren eine einwandfreie und sichere Funktion sicherstelit.
4.3 Ausrüstung
4.3.1 Ausrüstungen, die nur durch den Innendruck der Behälter schliegen, dürfen nicht verwendet werden.
4.3.2 Die Ausrustung muss gegen unbeabsichtigte Betätigung sowie gegen Beschädigung geschutzt sein, z. B. durch eine Schutzkappe.
4.3.3 Die Ausrustung muss für die Fullung geeignet sein. Sie muss für die Mehrfachbefullung geeignet sein und den erhöhten Beanspruchungen durch die Mehrfachbefullung sicher widerstehen und einen dichten Verschluss sicherstellen.
4.4 Fullung
4.4.1 Die Fullung muss nach Art, Menge und Eigenschaften ihrer IComponenten festgelegt sein.
4.4.2 Die Komponenten dürfen bel den unter üblichen Betriebsbedingungen auftretenden Temperaturen (hOchstens 70 °C) und Drücken nicht in gefährlicher Weise miteinander reagieren.
4.4.3 Die Fullung darf den Behälterwerkstoff oder, sofern die Innenwand des Behälters mit einer Schutzschicht uberzogen ist, die Schutzschicht sowie die Ventil- und Dichtwerkstoffe nicht in gefährlicher Weise angreifen.
4.4.4 Die Fullung darf bei einer Temperatur von 50 °C einen Druck von 12 bar nicht überschreiten – unabhängig von der Art des verwendeten Treibmittels.
4.4.5 Das Volumen der flussigen Phase der Fullung darf bei 50 °C 90 % des Nettofassungsraumes des Behälters nicht überschreiten.
4.5 Wiederbefullung
4.5.1 Druckgasbehälter, die das Kontormitàtszeichen ,,3” (umgekehrtes Epsilon) tragen, dürfen nicht wiederbefüllt werden.DIN 6111 pdf download.
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