DIN 6163:2015 pdf free.Colours and colour limits for signal lights in railway traffic and in local public transport.
4 Anforderungen
4.1 Signallichter im öffentlichen Nahverkehr
Die Farben für Signallichter des äffentlichen Nahverkehrs müssen innerhalb der Farbbereiche für Rot, GeIb, Grün und WeIB liegen, deren Grenzen für Rot, GeIb und GrUn durch die Festlegungen in DIN EN 12368 und für WeiB der Bereich WeiB B nach Abschnitt 5 zu wählen sind.
Wird im öffentlichen Nahverkehr für Signallichter em Licht-Signalsystem mit einer Farbe verwendet, so 1st die Farbe innerhalb des Farbbereiches für WeiB B oder GeIb nach Abschnitt 5 zu wählen.
Wird im äffentlichen Nahverkehr für Signallichter em Licht-Signalsystem mit bis zu drei Farben verwendet, so sind die Farben innerhalb der Farbbereiche Rot, GeIb und Grün nach DIN EN 12368 zu wählen.
4.2 Signallichter der Eisenbahn
Für Signallichter der Eisenbahn wird em Licht-Signalsystem mit bis zu fünf Farben verwendet, das die Farben Rot, GeIb, Grün, WeiB und BIau enthalten kann. Die Farben für Signallichter der Eisenbahn müssen innerhalb der Farbbereiche für Rot, GeIb, Grün, WeiB (We1B A bzw. WeiB B) und BIau liegen, deren Grenzen nach Abschnitt 5 zu wählen sind.
5 Farbgrenzen
Die Festlegung der Farbgrenzen wurde ohne Berücksichtigung zusätzlicher optischer Medien zwischen Betrachter und Signallicht durchgefuhrt. Es wird darauf hingewiesen, dass es durch den Einsatz von optischen Medien, wie z. B. Fahrzeugfrontscheiben, Sonnenbrillen, zu Farbortverschiebungen auBerhalb der festgelegten Farbgrenzbereiche kommen kann. ANMERKUNG Zu Fahrzeugfrontscheiben, siehe z. B. DIN EN 15152, zu Sonnenbnllen siehe z. B. DIN EN ISO 12312-1. Die Farbgrenzen für weiBe Signallichter sind je nach deren Verwendungszweck zu unterscheiden. Erscheinen wei1e Signallichter stets in Verbindung mit einem zweiten, andersfarbigen Signallicht als benachbarte Teile eines Signalbildes, so sind weiBe Signallichter, deren Farbort im Bereich WeiB B Iiegt, zu verwenden. Wenn es jedoch notwendig ist, die Farben weiBer und gelber Signallichter unabhängig voneinander zu unterscheiden, sind weiBe Signallichter, deren Farbort im Bereich WeiB A Iiegt, zu verwenden. Wenn die Farbbereiche in die Normfarbtafel nach Bud 1 eingezeichnet werden, sind die in Tabelle I (siehe dazu auch Tabelle 2) angegebenen Gleichungen für die Begrenzungsgeraden entsprechend anzuwenden.DIN 6163 pdf download.
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