DIN 685-5:2017 pdf free.Round steel link chains, components and accessories -Part 5: Utilization of chain slings and hoist chains.
4 Gefährdungen
Das versehenthche Herabfaflen von Lasten bzw. das Herabfallen von Lasten, verursacht durch das Versagen von Kettengehängen, wie Anschlagketten oder deren Einzelteile, birgt elne direkte oder indirekte Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der Personen, die sich im Gefahrbereich von Hebevorrichtungen authalten.
Diese Norm enthäft diejenigen Gesichtspunkte in Bezug auf die sichere Benutzung verbunden mit bewährter [Iandhabung.
Nach § 3 der BetrSichV hat der Unternehrner (Anwender) elne Gefahrdungsbeurteilung durchzuführen und Manahrnen zur Vermeidung dieser Gefahrdungen festzulegen und durchzufuhren.
— Der unnötige Aufenthalt unter der Last 1st verboten.
— Hersteflerinformationen sind durch den Anwender zu beachten.
— Hände und andere Korperteile soliten von der Anschlagkette ferngehalten werden, urn Verletzungen beim Straffziehen der Schlaffkette zu verhindern. 1st die Last fertig zurn Anheben, dann solite die Schiaffkette angehoben werden, his sie gestrafft 1st, die Last wenig angehoben und uberpruft werden, oh sie sicher befestigt 1st und in der vorgesehenen Lage bleibt. Dies 1st insbesondere wichtig bei Hängegängen oder nicht geschnurten Anschlagarten, bei denen die Last durch Reibung festgehalten wird. Dabei soilte für die Planung und Durchfuhrung von Hebevorgangen auch auf ISO 12480-1 hingewiesen werden.
— Für besondere Anwendungsfalle, wie zum Beispiel durch chernische, thermische, dynarnische Beanspruchungen, mUssen die Anweisungen des Herstellers eingeholt und heachtet werden.
ANMERKUNG Im Rahmen der Gefáhrungsbeurteilung hat der Anwender die Moglichkeit anhand von Prufstempeln (siehe z. B. DIN 685-4:2001-02, Tabelle 1) die Konformität der Bauteile festzustellen. Sachgemae Risikoanalyse und verifIzierte Produkteigenschaften sind Bestandteile dieser Konformität.
Der Anwender muss das Prufzeugnis bis zur Auf.4erbetriebnahme des Lastaufnahmemittels und der Hebezeugkette aufbewahren. Auch bei wechselnden Arbeitsorten muss das PrUfzeugnis des Lastaufnahmemittels verfugbar sein. ICettengehänge und Hebezeuge müssen eindeutig identifizierbar sein und elne individuelle Kennzeichnung aufweisen.
Bei Kettengehängen, die nach dem Baukastensystem aus Einzelteilen vom Anwender selbst montiert werden, muss der Anwender die Prufzeugnisse der Anschlagkette und der Einzelteile bis zur Augerbetriebnahme aufbewahren.
Der Anwender hat für jedes Kettengehange elne geeignete Dokumentation, z. B. Kettenkarteikarte, anzulegen (siehe Muster im Anhang A).DIN 685-5 pdf download.
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