DIN 6873-5:2015 pdf free.Radiotherapy treatment planning systems – Part 5: Constancy testing of characteristics.
4 Konstanzprüfung
4.1 Allgemeines
Für jede Prüfung werden Prüfintervalle angegeben. Es kann jedoch notwendig sein, dass gemäB Herstellerangaben oder eigenen Erfahrungen bestimmte KONSTANZPRUFUNGEN in kürzeren Zeitabständen vorgenommen werden müssen. Falls belegt werden kann, dass KONSTANZPRUFUNGEN, die von den in dieser Norm beschriebenen abweichen, in ihrer Eignung mindestens gleichwertig sind, dürfen auch diese Prüfverfahren verwendet werden. Falls belegt werden kann, dass die Konstanz von KENNMERKMALEN, deren Prüfung in dieser Norm gefordert wird, konstruktionsbedingt sichergestellt ist oder der Betrieb des RTPS im Falle von Abweichungen nicht möglich 1st, kännen die dafür vorgesehenen Prüfverfahren entfallen. Ebenso dürfen KONSTANZPRUFUNGEN dieser Norm entfallen oder in gräBeren Intervallen durchgeführt werden, wenn gewährleistet ist, dass jeder einzelne BESTRAHLUNGSPLAN, der an PATIENTEN eingesetzt wird, in geeigneter Weise auf Richtigkeit geprüft wird und für den Fall von Abweichungen geeignete MaBnahmen zur Fehlerverfolgung festgelegt sind.
KONSTANZPRUFUNGEN beziehen sich auf KENNMERKMALE, die bei der INBETRIEBNAHMEPRUFUNG oder einer aus gegebenem Anlass wiederholten INBETRIEBNAHMEPRUFUNG ermittelt wurden. Sie sollten wenig zeitaufwandig sein, gleichwohl aber relevante Anderungen von KENNMERKMALEN anzeigen. Aus diesem Grund werden bei den KONSTANZPRUFUNGEN gegebenenfalls KENNMERKMALE zahlreicher Einzelprüfungen der INBETRIEBNAHMEPRUFUNG zusammengefasst, so dass mit wenigen Prüfungen eine ausreichende Ubersicht über den Zustand des RTPS gewonnen werden kann. Für den Fall, dass diese KONSTANZPRUFUNGEN Abweichungen ergeben, die lnterventionsschwellenwerte ubersteigen, müssen Messungen geeigneter KENNMERKMALE der INBETRIEBNAHMEPRUFUNG geprüft werden.
4.2 Basisdaten und Software
Die BASISDATEN und die Software sind einer KONSTANZPRUFUNG zu unterziehen, da unabsichtliche, zufällige, durch Fehlfunktion des Systems oder durch bäswillige Manipulation bedingte Veränderungen nicht auszuschlieBen sind.
Die Anforderungen an die KONSTANZPRUFUNG der BASISDATEN und der Software sind in Tabelle I zusammengefasst.
4.3 Computertomographie (CT)
Grundlage der Berechnung von Dosisverteilungen sind überwiegend CT-Bilddatensätze. Es ist zu prufen, ob die Grauwerte (Hounsfieldwerte) bei wiederholtem Einlesen eines Referenzdatensatzes identisch wiedergegeben werden. Zusätzlich ist die Konstanz geometrischer Parameter zu überprüfen.
Die Anforderungen an die KONSTANZPRUFUNG von KENNMERKMALEN von Computertomogrammen bei der Bestrahlungsplanung sind in Tabelle 2 zusammengefasst.DIN 6873-5 pdf download.
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