DIN 762-1:2015 pdf free.Round steel link chains一Round steel link chains, pitch 5d, for chain conveyors一Part 1: Grade 3, quenched and tempered.
5 Anforderungen
5.1 Werkstoff
Vollberuhigter, feinkärniger und alterungsbeständiger Qualitätsstahl nach DIN 17115, mindestens die Stahisorte mit dem Kurznamen 1 5Mn4 und der Werkstoff-Nr. 1.0468. Für Nenndurchmesser 20 mm wird mindestens die Stahlsorte mit dem Kurznamen 18Mn4 und der Werkstoff-Nr. 1.0469 nach DIN 17115 empfohlen.
5.2 Wärmebehandlung
Die Rundstahlketten müssen wärmebehandelt sein und den Anforderungen nach DIN 685-2 genügen.
5.3 MaRe
Die MaBe der Rundstahlketten müssen innerhalb der in der Tabelle 1 angegebenen GrenzabmaBe und GrenzmaRe liegen. Die SchweiBstellendurchmesser d dürfen das IstmaB der Durchmesser urn nicht mehr als 3 % unterschreiten und den Nenndurchrnesser d urn nicht mehr als 8 % überschreiten. Die SchweiBstellen müssen sich in der Mitte der Kettengliedschenkel befinden und dürfen sich höchstens auf eine Lange a erstrecken, die dem Nenndurchmesser d entspricht.
5.4 Kettenstranglänge
5.4.1 Allgemeines
Kettenstränge nach diesem Dokument werden für den Einsatz sowohl in Doppelstrang- als auch in Mehrstranganlagen innerhaib einer Lieferung in die Kategorie 1 ,,stranglängen tolerierr und in die Kategorie 2 ,,paarungs toleriert” unterteilt und durch die Langendifferenz e nach DIN 685-100, 3.13 und 3.14, bestirnmt.
5.4.2 Kategorie I
Bei stranglängen tolerierten langen Kettensträngen mit einer Stranglänge von mehr als 1 000 mm beträgt die Längendifferenz e bis zu einer Stranglänge von 8 000 mm immer maximal 32 mm. Bei groBeren Stranglängen müssen die lstmaBe der Stranglängen innerhalb der Grenzabweichung von 0,4 % der Stranglänge liegen.
ANMERKUNG Bei einer Stranglange von z. B. 10 000 mm betragt somit die Langendifferenz L’ max. 40 mm. Für Stranglängen unter 1 000 mm gelten bezüglich der Langendifferenz e die Festlegungen nach
DIN 5698-1, Toleranzklasse A in der Kategorie 1.
5.4.3 Kategorie 2
Bel paarungs tolerierten langen Kettenstrangen mit einer Stranglänge von mehr als 1 000 mm, die für die paarweise Anordnung gebündelt geliefert werden, betragt die Längendifferenz e bis zu einer Stranglänge von 8 000 mm immer maximal 6,4 mm. Bei graBeren Stranglängen müssen die lstmaBe der Stranglangen innerhalb der Grenzabweichung von 0,08 % der Stranglänge in der Bündelung liegen.
ANMERKUNG Bei einer Stranglange von z. B. 10 000 mm betragt somit die Längendifferenz e max. 8 mm.
Bei der Montage solite darauf geachtet werden, dass die gebundelten paarigen Kettenstränge parallel nebeneinander eingebaut werden. Urn em Vertauschen der Kettenstränge zu vermeiden, sollte der Bündeldraht erst im Verlauf der Montage geäffnet werden.DIN 762-1 pdf download.
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