DIN 8129:2018 pdf download.Automatic rail weighbridges – Metrological and technical requirements – Tests (OIML R 1061:2011).
3.3 Anzeige von Wägeergebnissen
3.3.1 Qualitat der Anzeige
Das Ablesen der Hauptanzeigen (siehe 0.4.1.1) muss unter normalen Betriebsbedingungen (0.5.4) sicher, einfach und eindeutig sein:
— die gesamte Ableseunsicherheit einer analogen Anzeige darf 0,2 d nicht uberschreiten;
— die Zahien, Einheiten und Kennzeichnungen, die die Hauptanzeigen bilden, müssen in Groge, Form und Kiarheit eine einfache Ablesung ermöglichen; und
— Skalen, Nummerierung und Abdruck müssen es erlauben, dass alle Zeichen ders Ergebnisse durch einfaches Nebeneinanderstellen gelesen werden können (siehe 0.4.3.1).
3.3.2 Drucker
Der Abdruck muss kiar und dauerhaft für die vorgesehene Verwendung sein. Gedruckte Zeichen müssen mindestens 2 mm hoch sein.
Wenn gedruckt wird, dann muss sich der Name oder das Zeichen der Mageinheit entweder rechts vom Wert befinden, oder über einer Spalte mit Werten oder an einem Platz der mit nationalen Anforderungen übereinstimmt.
3.3.3 Anzeigen für den In-Fahrt-Wägungs – Betrieb
Die Mindest-Anzeigen für jede In-Fahrt-Wägung hãngen von der Anwendung der Waage ab. Das Auswertegerät muss mindestens jedes Waggongewicht anzeigen, bei Zugwagung das Zuggewicht und die Waggonanzahl. Abdruck und/oder Datenspeicherung müssen mindestens enthalten: Datum und Uhrzeit,
Uberfahrtgeschwindigkeit, Fehiermeldungen, die Identifikation der Waage, alle Waggongewichte, bei Zugwagung das Zuggewicht und die Anzahl der Waggons im Zug.
Wenn das Zuggewicht gedruckt wird, muss dieses gleich der Summe der Waggongewichte sein ohne die Lokomotive. Sofern der Zug Waggons enthielt, für die kein Gewicht bestimmt wurde, muss der Abdruck die Anzahl der Waggons angeben undwelche Waggons in dem Zuggewicht fehien.
Der Teilungswert für die Anzeige von Waggon- und Zuggewichten ist der Teilungswert, d, in Ubereinstimmung mit 2.3. Sofern sich der Teilungswert automatisch ändert muss das Dezimaizeichen seine Position in der Anzeige beibehalten. Gemessene oder errechnete Gewichte dürfen mit höherer Auflosung als der Teilungswert d angezeigt werden. ABe Ergebnisse müssen mit dem Namen oder dem Zeichen der ensprechenden Masseneinheit gekennzeichnet werden (2.8). Zusätzliche Informationen zum In-Fahrt-Wage-Betrieb können die maximal zulassige Wägegeschwindigkeit enthalten.
3.3.4 Digitale Anzeige
Die digitale Anzeige von Null muss eine Ziffer Null enthalten fur alle Stellen, die rechts des Dezimalzeichens angezeigt werden, sowie mindestens eine Stelle links davon. Wenn keine Dezimalstellen angezeigt werden, so muss eine Null angezeigt werden fur jede Stelle des Teilugswertes, d. h. zumindest eine aktive
Zehnerstelle plus feste Nullen missen dargestellt werden.DIN 8129 pdf download.
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