DIN 820-13:2017 pdf free.Standardization -Part 13: Adoption of European documents of CEN, CENELEC and of ETSI -Presentation of documents.
Wenn in einem europäischen Dokument auf andere Dokumente als Ganzes oder auf deren Abschnitte, Tabellen oder Ahnliches verwiesen wird und hierfür identische DIN-Dokumente bestehen, muss auf diese im nationalen Vorwort hingewiesen werden, siehe 4.4 d) und e). In dem Hinweis soliten keine Dokumente aufgeführt werden, für die eine Ubernahmepflicht besteht und deren Nummern gleich sind. Der Hinweis ist wie folgt einzuleiten: ,,Für die in diesem Dokument zitierten … [Name der Dokumente] wird im Folgenden auf die entsprechenden … [Name der deutschen Dokumente] hingewiesen:”. Diese sowie gegebenenfalls weitere Dokumente sind in einem nationalen Anhang ,,Literaturhinweise” mit ihrem vollstandigen Titel anzugeben.
Wird in dem europäischen Dokument auf em anderes Dokument, das als Ganzes zu beachten ist, hingewiesen (d. h. nicht auf einzelne Abschnitte, Tabellen oder Ahnliches), für das keine Ubernahmeverpflichtung besteht, und liegt dieses noch nicht als Dokument von DIN vor, dann solite dieses Dokument so bald wie moglich als DIN-Dokument übernommen werden.
Wird in einem europäischen Dokument ergänzend auf Abschnitte, Tabellen oder Ahnliches aus anderen Dokumenten hingewiesen, für die keine Ubernahmepflicht besteht, und liegen die betreffenden Dokumente noch nicht als Dokumente von DIN vor, darf em informativer nationaler Anhang nach 4.5 aufgenommen werden, der die betreffenden Abschnitte, Tabellen oder Ahnliches in deutscher Sprache enthält.
Neben der Deutschen Fassung durfen die Englische und/oder Franzosische Fassung zusatzlich aufge-nommen werden, z. B. abschnittsgleich zugeordnet oder aufeinander folgend angeordnet. Die Deutsche Fassung ist moglichst vorrangig anzuordnen. Im Titel sind die zusatzlich aufgenommenen Fassungen nach 4.2.2 erganzend anzugeben.
In em unverändert übernommenes europäisches Dokument werden alle zum Zeitpunkt der deutschen Ubernahme bereits vorliegenden europãischen Anderungen (z. B. letter of correction) eingearbeitet.
Nach diesem Zeitpunkt erscheinende europäische Anderungen müssen nach ihrer offiziellen Herausgabe in eine Neuausgabe des betreffenden DIN-Dokuments eingearbeitet und gekennzeichnet oder in Sonderfällen in Abstimmung mit dem Spiegeigremium unter Berucksichtigung der Kriterien nach DIN 820-4 als separates Dokument veräffentlicht werden. Die eingearbeiteten Dokumente sind im Titel nach 4.2.2 anzugeben. Im nationalen Vorwort 1st die Art der Kennzeichnung anzugeben (siehe 4.4 b)).
Für die deutsche Veroffentlichung einer Neuausgabe, die nicht von CEN/CENELEC konsolidiert wurde, ist elne neue europaische Titelseite zu erstellen, das europaische Vorwort der europaischen Anderung ist folgend auf das bestehende europaische Vorwort aufzunehmen und zur Abgrenzung entsprechend zu überschreiben, z. B. ,,Europäisches Vorwort zur AnderungAl”. Die VorwOrter der ISO-Anderungen dUrfen entfallen, sofern sie keine Zusatzinformationen zur Anwendung des Dokumentes enthalten.DIN 820-13 pdf download.
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