DIN 8777:2017 pdf free download.Brewhouse plants – Minimum specifications.
Mindestangaben für Sudhausanlagen können unter Hinweis auf diese Norm nach Anhang A angegeben werden.
Wenn nach Anhang A em Richtwert angegeben 1st und keine Angabe eingetragen wird, gilt jeweils der Richtwert. Soil nach Anhang A eine Angabe mit Richtwert nicht vereinbart werden, bedarf dies einer Kennzeichnung. Angaben ohne Richtwert nach Anhang A können optional vereinbart werden.
Die bauseitigen Grunddaten nach A.1 sind vom Auftraggeber auszufüllen. Mit den aligemeinen Auslegungsdaten nach A.2 werden die wichtigsten Eckwerte der Anlage beschrieben; die gewünschten Produktionsverfahren sind nach A.3 zu charakterisieren. Weiterhin sind nach A.4 spezielle Angaben für Kontroilsude im Rahmen von Abnahmen vorgesehen. In Verbindung mit den Angaben zu den Rohstoffen werden nach A.5 Richtwerte für die analytischen Qualitãtsmerkmale gegeben, die als Anhalt zur Beurteilung der Funktionsweise der Sudhausanlage dienen sollen.
Die in dieser Norm genannten Richtwerte beziehen sich auf Sude mit 100 % Gerstenmalz-Einsatz für untergärige Biere in einem Stammwürzebereich zwischen 10 % und 14,5 %. Abweichungen davon erfordern eine Anpassung der Richtwerte nach A.6 an die nach A.2 vereinbarte Mischung von Gerstenmaizen und weiteren Rohstoffen.
Abnahmeprufung (mechanischer Tell):
Für die Kapazitätsermittlung werden die nach A.7 vereinbarten Parameter herangezogen.
Abnahmeprüfung (analytischer Tell):
Zur Uberprufung der Qualitätsparameter nach A.6 müssen an den entsprechenden Stellen repräsentatiye Proben nach der in Abschnitt 2, Normative Verweisungen aufgefuhrten Anleitung zur Probenahme für Sudhausabnahmen und Sudhauskontrollen gezogen werden; aufgrund des dafür notwendigen Zeitaufwandes wird die Anzahl der Probesude gema der oben genannten ,,Anleitung zur Probenahme” reduziert.
Vor Abnahmebeginn muss eine vollständige Reinigung des Sudhauses erfolgen, wobei Art und Umfang der Reinigung unter Berucksichtigung der Systemgrenzen vorab zu vereinbaren sind. Zur Abnahmefahrt muss die Anlage im “eingeschwungenen Zustand” betrieben werden; hier sind alle Leitungen befüflt, das komplette System auf Betriebstemperatur und Energie- und Extraktwiederverwendungszyklen aktiv.
Für die Leistungs- und Kapazitãtsprüfung wird das Zeitintervall zwischen dem Start des ersten Emmaischvorgangs und dem Start des letzten Einmaischvorgangs herangezogen. Unter dem Start des Emmaischvorgangs wird der Beginn der Schrotzugabe zum Vormaischer (bei Trockensch rot) oder das Star- ten des Nassvermahlungssystems verstanden.
Für die Ermittlung der Reinigungsdauer eines Sudhauses wird das Zeitintervall zwischen dem Ende der letzten Wurzekuhlung und dem Ende des CIP-Programms für das Sudhaus herangezogen. Bei einer entsprechend ausgeführten Verrohrung kann die Sudhaus-CIP jedoch bereits während der Produktion gestartet werden. Dann ist sowohi die Gesamtbelegdauer der Reinigungsanlage als auch die Dauer der notwendigen Produktionsunterbrechung für die Reinigung und ggf. Instandhaltung und Wartung als Abnahmekriterium heranzuziehen.DIN 8777 pdf download.
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