DIN EN 124-6:2015 pdf free download.Gully tops and manhole tops for vehicular and pedestrian areas – Part 6: Gully tops and manhole tops made of polypropylene (PP), polyethylene (PE) or unplasticized poly(vinyl chloride) (PVC-U).
4 Werkstoffe
4.1 Allgemeines
Jeder Bestandteil von Abdeckungen, Aufsatzen und Rosten nach dieser Europaischen Norm muss aus einem einzigen Werkstoff nach Tabelle 1 hergestellt sein. Den Werkstoffen PVC-U und PE durfen keine Glasfasern hinzugefuigt werden. Alle Werkstoffe mussen UV-stabilisiert (siehe 4.3) sein. In der Einbauanleitung des Herstellers mussen Hinweise daruber enthalten sein, wie eine Beanspruchung mit hohen T emperaturen durch Bitumen oder Asphalt vermieden werden kann.
4.2 Kombination von Bauteilen aus unterschiedlichen Werkstoffen
Jedes Bauteil, das aus den in 4.1 festgelegten Werkstoffen hergestellt wird, kann in Kombination mit Bauteilen aus den in EN 124-2,EN 124-3, EN 124-4 oder EN 124-5 festgelegten Werkstoffen verwendet werden. In diesen Fallen mussen die Abdeckungen oder Aufsatze den maBgeblichen Baugrundsatzen, Leistungsanforderungen und Pruifverfahren entsprechen, die in Tabelle 3 aufgelistet sind. Zusatzlich mussen die einzelnen Bauteile die Anforderungen des zutreffenden materialspezifischen Teils von EN 124-2, EN 124-3, EN 124-4 oder EN 124-5 erfillen. Jedes Bauteil muss entsprechend gekennzeichnet sein. Die fur das kombinierte Produkt zu erklarende Klasse ist auf die niedrigere Klasse einzuschranken, die fur eines der verwendeten Bauteile nach dem jeweils zutreffenden Teil der Normenreihe EN 124 bestimmt worden ist. BEISPIEL Besteht ein Deckel aus PVC-U, Klasse B 125, und der Rahmen aus Gusseisen, Klasse D 400, wird die Abdeckung oder der Aufsatz mit EN 124-6 gekennzeichnet. Die fur das kombinierte Produkt zu erklarende Klasse ist die fur den Deckel nach EN 124-6 ermittelte Klasse.
4.3 UV-Stabilitat (Bestandigkeit gegen kunstliche Bewitterung)
4.3.1 Allgemeines Die UV-Stabilitat ist wichtig, um die Dauerhaftigkeit der Tragfahigkeit zu beurteilen. Die UV-Stabilitat des Werkstoffs muss nach Tabelle 2 nachgewiesen werden. Von UV-bestandigen Werkstoffen, die die Anforderungen von 4.3.2 oder 4.3.3 erfillen, wird angenommen, dass sie ohne die Notwendigkeit einer Prufung Tabelle 2 entsprechen.
4.3.2 Anforderungen an den RuBanteil fur UV-bestandiges PE und PP
Schwarzes UV-bestandiges PE bzw. PE muss bei der Bestimmung nach ISO 6964 einen Masseanteil von mindestens 2,0 % RuB enthalten. Der RuB muss eine mittlere (primare) Partikelgroe von 10 nm bis 25 nm aufweisen.
ANMERKUNG Der Masseanteil und die PartikelgroBe des RuBes entsprechen EN 12201-1.
4.3.3 Anforderungen an den Titandioxidanteil fur UV-bestandiges PVC-U UV-bestandiges PVC-U sollte einen Masseanteil von Rutil-Titanoxid von mindestens 2 % enthalten.
4.4 Befestigungsvorrichtungen aus Metall
Der Werkstoff, der fur eine beliebige Befestigungsvorrichtung aus Metall verwendet wird, muss korrosionsbestandig sein. Die Korrosionsbestandigkeit muss beispielsweise durch Feuerverzinken von Stahl (siehe EN 124-3:2015, 4.2), durch die Verwendung von nichtrostendem Stahl (siehe ISO 3506-1 und ISO 3506-2, EN 124-3:2015, 4.3) oder durch die Verwendung von Kupferlegierungen (siehe EN 12164:2011, Tabelle 2) sichergestellt werden.
5 Anforderungen
5.1 Baugrundsatze und Leistungsanforderungen Abdeckungen, Aufsatze und Roste aus Werkstoffen nach 4.1 mussen den in Tabelle 3 angegebenen Baugrundsatzen, Leistungsanforderungen und Prufverfahren nach EN 124-1 entsprechen.
5.2 Materialspezifische Merkmale von Aufsatzen und Abdeckungen aus PE, PP und PVC-U
5.2.1 Brandverhalten
5.2.1.1 Allgemeines Wenn die Verwendung von Abdeckungen und Aufsatzen nach dieser Norm nationalen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Brandverhaltens unterliegt, muss ihr Brandverhalten als das Brandverhalten ihrer Bauteile angesehen werden (d. h. in Bezug auf den Werkstoff). Umgekehrt bedeutet dies, dass dort, wo die Verwendung von Baueinheiten keinen nationalen gesetzlichen Anforderungen zum Brandverhalten unterliegt,
entweder die anhand der Prufergebnisse ermittelte Klasse oder ,Keine Leistung festgelegt” (NPD) angegeben werden darf.
5.2.1.2 Nach den Prifergebnissen klassifizierte Baueinheiten Abdeckungen und Aufsatze mussen auf Grundlage ihrer Hauptbauteile (Deckel und Rahmen) klassifiziert werden, d. h. unabhiangig von anderen Komponenten (dampfende Einlagen oder Beschichtungen). Fur das Brandverhalten der Baueinheit muss jeder Ausgangsstoff, aus dem sie besteht, nach EN 13501-1 klassifiziert werden, wobei nur die niedrigste Klasse solcher Werkstoffe angegeben werden muss. Die Klasse eines einzelnen Ausgangsstoffes muss als Ergebnis der/des Prufverfahren(s) ermittelt werden, das/die fur diese Klasse relevant ist/sind, und wie in den in EN 13501-1 in Bezug genommenen Normen festgelegt ist/sind. ANMERKUNG 1 Als Ausgangsstoff der Baueinheit wird ein Werkstoff betrachtet, der einen bedeutenden Einfluss auf das Brandverhalten der Baueinheit besitzt. Entsprechend den Definitionen nach EN 13501-1 kann dies der Fall sein bei: dem Werkstoff einer homogenen Baueinheit; oder dem wesentlichen Bestandteil einer nicht-homogenen Baueinheit (d. h. ein Werkstoff, der einen bedeutenden Anteil einer solchen Baueinheit darstellt). Eine Schicht mit einer flachenbezogenen Masse≥1,0 kg/m2 oder einer Dicke ≥1,0 mm wird als wesentlicher Bestandteil betrachtet.DIN EN 124-6 pdf download.
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