DIN EN 131-2:2017 pdf download.Ladders——Part 2: Requirements, testing, marking.
ANMERKUNG Scher- und Quetschstellen sind gegeben, wenn der Abstand zwischen zwei zuganglichen, gegeneinander beweglichen Teilen in beliebiger Position wahrend einer Bewegung weniger als 18 mm und mehr als 7 mm betragt (siehe EN 581-1). Alle Verbindungen sollten dauerhaft sein und eine der Beanspruchung entsprechende Festigkeit haben (siehe auch Abschnitt 5). Die Verbindungen sollten so ausgefuhrt werden, dass auftretende Kerbspannungen gering bleiben. Schrauben und Muttern sind gegen selbsttatiges Losen, z. B. durch verklemmend wirkende oder formschluissige Sicherungen, zu sichern. Nagel sind zulassig, wenn ihre Funktion auf den Herstellungsprozess ausgerichtet ist, d. h. als Befestigung wahrend der Trocknungszeit von Klebstoffen. Schweisverbindungen sind zulassig, wenn sowohl das SchweiSverfahren als auch das Schweispersonal entsprechend geeignet sind. EN ISO 14731 und EN ISO 3834-1 bis EN ISO 3834-4 sind zu beachten.Zur Vermeidung von Verletzungen miissen zugangliche Kanten, Ecken und vorstehende Teile gratfrei, z. B. gefast oder gerundet, sein. Korrosionsgefahrdete Teile aus Metall missen durch Anstrich oder andere Beschichtungen geschitzt sein. Unter ublichen Bedingungen sind Aluminiumlegierungen nicht korrosionsgefahrdet. Holzteile missen auf allen Seiten bearbeitet und mit einem Anstrich versehen sein. Der Anstrich muss durchsichtig und wasserdampfdurchlassig sein. Gelenke missen die Schenkel der Sprossen- und Stufenstehleitern dauerhaft miteinander verbinden. Gelenke sind so auszufuhren, dass sich uber dem Gelenk kein Widerlager der Leiterteile beim Gebrauch der Leiter bilden kann. Der Gelenkbolzen ist gegen unbeabsichtigtes Losen zu sichern. Der Durchmesser von Gelenkbolzen darf bei 8.8-Stahl M 6 (5,3 mm) nicht unterschreiten. Bolzen aus anderen Werkstoffen missen mindestens die gleiche Festigkeit aufweisen. Wenn der Gelenkbolzen mehrere Scherstellen (Stangenscharnier) hat, gibt es keine Einschrankung fur den Bolzendurchmesser. Die Gelenke mussen die Prufungen nach 5.8 bestehen.Sprossen, Stufen und Plattformen aus Metall oder Kunststoff sind auf der Nutzoberflache rutschhemmend zu gestalten. Die Berihrungsflache der Belage muss flachig an den Sprossen oder Stufen anliegen. Sprossen und Stufen missen fest und dauerhaft mit den Holmen verbunden sein. Sprossen aus Holz sind in die Holme einzuzapfen, zu verkleben und bei durchgehenden Zapfen zu verkeilen (siehe Beispiele in den Bildern 7, 8 und 9). Die Mindestmale fur Sprossen aus Holz sind im Bild 7 angegeben.DIN EN 131-2 pdf download.
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