DIN EN 1426:2015 pdf free.Bitumen and bituminous binders — Determination of needle penetration.
5 Prüfeinrichtung
Ubliche Laboreinrichtung und Glasgeräte sowie Folgendes:
5.1 Penetrometer, em Gerät, bei dem sich der Nadeihalter senkrecht ohne messbare Reibung bewegt und mit dem die Nadelpenetration auf 0,1 mm bestimmbar ist. Der Nadeihalter muss leicht vom Gerät abnehmbar sein und eine Masse von (47,50 ± 0,05) g haben. Es muss em am Nadelhalter zu befestigendes oder bereits fest angebrachtes Zusatzmassestück von (50,00 ± 0,05) g vorhanden sein. Die Unterlage, auf der das ProbengefäB oder die Transportschale steht, muss eben und waagerecht sein. Das 50-g-Zusatzmassestück muss unterhalb des Tragers befestigt sein (siehe Bud 1).
Em Beispiel eines geeigneten Penetrometers 1st in Bud 1 dargestellt. Urn die waagerechte Einstellung des Penetrometers zu erleichtern, sollte dieses mit Justierschrauben versehen sein.
ANMERKUNG Die Verwendung des Nadelhalters von (97,50 ± 0,05) g ohne zusätzliche Masse ist auch mäglich.
Es darf auch em Gerät verwendet werden, das die Penetrationszeit automatisch regelt. Em solches Gerât ist regelmaBig auf die genaue Penetrationszeit zu überprüfen (siehe 5.6).
5.2 Penetrationsnadel, (siehe Bud 2)
5.2.1 Spezifikationen der Penetrationsnadel aus gehärtetem, poliertem, nicht rostendem Stahl des Typs XIO5CrMoI7 (1.4125) nach EN 10088-3, wobei es nicht erforderlich ist, den in dieser Norm festgelegten Mindestgehalt an Molybdän einzuhalten, sowie einer nach EN ISO 6508-1 bestimmten Rockwellhärte von C54 bis C60. Der zylindrische Teil der Nadel muss einen Durchmesser von 1,00 mm bis 1,02 mm besitzen, und em Ende muss durch Schleifen symmetrisch zu einem Konus verjüngt sein, der über die gesamte Konuslänge einen Winkel zwischen 8°40’ und 9°40’ aufweist. Der Konus muss mit dem zylindrischen Teil der Nadel konzentrisch verlaufen; die gesamte axiale Abweichung des Schnitts zwischen den konischen und zylindrischen Teilen darf 0,2 mm nicht übersteigen. Siehe Bild 2 für weitere DetailmaBe der Penetrationsnadel.
Die konische Spitze der Nadel muss senkrecht zur Nadelachse innerhalb von 2° geschliffen werden, bis der Durchmesser der Spitze zwischen 0,14 mm und 0,16 mm liegt.
Für Penetrationen bis (330 x 0,1) mm muss die Lange der Nadel etwa 50 mm betragen. Für Penetrationen von (330 x 0,1) mm bis (500 x 0,1) mm sind Nadein zu verwenden, die die Anforderungen an Masse und MaRe erfüllen müssen, die jedoch Iänger sind, so dass der Schaft, in dem die Nadel befestigt ist, nicht in das zu prufende Material eindringt.
Die Nadel muss so starr in einem Schaft aus Messing oder nicht rostendem Stahl befestigt sein, dass sich em Abschnitt von 5 mm bis 10 mm der Nadel mnnerhalb des Schaftes befindet. Die Abweichung der Nadelspitze oder jedes Teils der Nadel in Bezug auf die Schaftachse dan 1,0 mm nicht übersteigen. Der Schaft muss emnen Durchmesser von (3,10 ± 0,15) mm und eine Lange von (38 ± 1) mm haben. Der Schaft der Penetrationsnadel muss fest in den Nadelhalter passen.
Schaft und Nadel müssen zusammen eine Masse von (2,50 ± 0,05) g haben.
ANMERKUNG 1 Em Bohrloch am Schaftende oder eine Abflachung an der Seite ist zur Regulierung der Masse mäglich.
Auf den Schaft jeder einzelnen Nadel muss eine Markierung zur Kennzeichnung eingraviert oder eingestanzt sein; der Hersteller dan die gleichen Markierungen innerhalb von 3 Jahren nicht wiederholen.
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