DIN EN 15059:2015 pdf free.Snow grooming equipment一Safety requirements.
5 Sicherheitsanforderungen und/oder SchutzmaBnahmen
5.1 Allgemeines Maschinen mussen den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmanahmen dieses Abschnittes ent- sprechen. . AuBSerdem muss die Maschine im Hinblick auf Gefahrdungen, die relevant aber nicht signifikant sind und die nicht in diesem Dokument behandelt werden, nach den Leitsatzen der EN ISO 12100 konstruiert sein (z. B. scharfe Kanten).
5.2 Lenkeinrichtung
5.2.1 Lenkeinrichtungen mussen ein leichtgangiges Lenken des Pistenpflegegerates ermoglichen.
5.2.2 Die Steuerung der Lenkeinrichtung muss mindestens Performance Level C nach EN ISO 13849-1 entsprechen.
5.2.3 Pistenpflegegerate mussen auch bei Ausfall des Antriebes lenkbar bleiben. Ist dies nicht moglich, oder fallt die Lenkeinrichtung wegen anderer Funktionsstorungen aus, mussen sie stillgesetzt werden konnen, ohne die Kontrolle zu verlieren (siehe auch 5.3).
5.3 Bremsen
5.3.1 Pistenpflegegerate mussen mit zwei voneinander unabhangig wirkenden Bremseinrichtungen mit unabhangigen Betatigungseinrichtungen ausgeruistet sein, von denen eine auch dann wirksam ist, wenn die andere versagt. Die Betatigungseinrichtungen mussen durch getrennte Ubertragungsmittel auf verschiedene Bremsflachen, wie z. B. Bremsbelage, Bremsklotze, Bremslamellen, wirken. Diese Bremsflachen durfen in oder auf derselben Bremstrommel oder Bremsscheiben liegen.
5.3.2 Eine der Bremseinrichtungen muss als Feststellbremse ausgefuhrt sein. Fur die Betatigung der Feststelbremse muss ein mechanisches Stellteil vorhanden sein.
5.3.3 Abweichend von 5.3.1 ist nur die Feststellbremse als eine der in 5.3.1 genannten Bremseinrichtungen erforderlich, wenn durch das Hauptantriebssystem eine zuverlassige Bremswirkung sichergestellt ist (z. B. Maschinen mit hydrostatischem Antrieb).
5.3.4 Bremseinrichtungen mussen auf fest mit den Antriebsradern verbundene Teile wirken. Jegliches Auskuppeln dieser Teile von den Antriebsradern darf nicht moglich sein.
5.3.5 Die Feststellbremseinrichtung muss fahig sein, die Maschine im Stillstand zu halten: 1) ohne Antrieb unter allen vorgesehenen Bedingungen (Gelande, Neigung); 2) auf einer horizontalen Flache mit maximalem Anfahrmoment.
5.3.6 Bremseinrichtungen mussen so beschaffen sein, dass sie durch Umwelteinflusse, wie z. B. Feuchtig- keit, Schnee oder Eis, nicht unwirksam werden.
5.3.7 Der Zustand von Bremsbelagen, Bremsklotzen und Bremslamellen muss wahrend der normalen Wartung uberprufbar sein. Die Fullstandskontrolle der Bremsflussigkeit muss ohne Werkzeug moglich sein.
5.3.8 Pistenpflegegerate mussen mit einer Warneinrichtung ausgerustet sein, die beim Verlassen des Fahrerhauses ein akustisches W arnsignal das starker als die Umgebungsgerausche ist, auslost, wenn die Feststellbremse nicht eingelegt ist. Alternativ muss eine Verriegelung vorgesehen werden, so dass die Feststellbremse beim Offnen jeder Fahrer- hausture automatisch aktiviert wird (z. B. elektrische Schalter an Turen). Das Losen der Feststellbremse darf nur durch eine bewusste Handlung des Maschinenfuhrers in der Fahrposition moglich sein.DIN EN 15059 pdf download.
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