DIN EN 1568-2:2018 pdf free.Fire extinguishing media -Foam concentrates -Part 2: Specification for high expansion foam concentrates for surface application to water-immiscible liquids.
6 Viskosität des Schaummittels
6.1 Newton’sche Schaummittel
Die Viskosität des Schaummittels bel der vom Hersteller angegebenen tiefsten Einsatztemperatur muss nach EN ISO 3104 bestimmt werden. 1st die Viskosität > 200 mm2 s1, muss der Behälter nach 14 j) gekennzeichnet werden.
6.2 Pseudoplastische Schaummittel
Die Viskosität des Schaummittels muss nach Anhang D bestimmt werden. 1st die Viskosität bei der niedrigsten Einsatztemperatur 120 mPa s bel einer Schergeschwindigkeit von 375 s1, muss der Behälter nach 14k) gckennzeichnetwerden.
7 pH-Wert des Schaummittels
Der pH-Wert des Schaummittels, das nach Anhang B entnommen wurde, darfbei (20 ± 1) °C nicht unter 6,0 und nicht über 95 liegen.
8 Oberflachenspannung der Schaummittellosung
Die (nach F.2 bestimmte) Oberflächenspannung der beiden Schaummittclosungen aus der oberen und unteren Teilprobe (siehe E.4) der nach Anhang 13 entnommenen und nach Anhang F behandelten und geteilten Ursprungsprobe darf nicht weniger als das 0,95fache und nicht mehr als das 1,O5fache der unbehandelten Probe betragen.
9 Stabilitatsprufung/Trennprufung von Schaummittein
Das Schaummittel dart’ sich bei einer Prüfung nach Anhang J nicht in verschiedene Phasen trennen, aufschichtcn oder Ausfi1Iungen bilden, was durch zwei oder mehr ausgeprägte Schichten oder das Vorhandensein von Feststoffablagerungen angezeigt wird.
10 Bestimmung der Verschaumungszahl und Wasserabscheidung
10.1 Vor der Temperaturbehandlung
Der Schaurn, weicher aus der Schaummittellosung erzeugt wird, die durch Vermischen einer nach Anhang B entnommenen Probe in der vom I4ieferanten empfohlenen Konzentration mit künstlichem SüL4wasser nach G.4 hergesteilt worden 1st, muss nach Anhang G geprüft werden. Gegebenenfalls muss eine weitere Probe, die in der gleichen Konzentration mit künstlichem Meerwasser nach G.4 hergesteilt wird, gleichfalls geprüft werden.
ANMERKUNG Die Verschaumung 1st vom Schaummittel und von den zum Erzeugen des Schaums verwendeten Gerätcn ahhangig.
10.2 Nach der Temperaturbehandlung
Schäume, die aus elner in der vom Lieferanten empfohlcnen Konzentration hergesteilten Schaummittellösung aus künstlichem Sugwasser und den nach Anhang B entnommenen zwei Proben aus dem oberen und dem unteren Tell der Schaummittelprobe (siehe E.4) erzeugt wurden, mUssen bel Prüfung nach Anhang G die folgenden Kriterien erfüllen:
a) Verschäumungszahlen dürfen voneinander oder von dem nach 10.1 bel Verwendung von künstlichem Sugwasscr erhaltenen Wert (d. h. vor der Temperaturbehandlung) urn höchstcns 20 % des nach 10.1 bei Verwendung von künstlichem Süt4wasser erhaltenen Wertes abweichen; und.DIN EN 1568-2 pdf download.
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