DIN EN 1648-2:2018 pdf free.Leisure accommodation vehicles – 12 V direct current extra low voltage electrical installations – Part 2: Motor caravans.
4.3 Hilfsbatterien
4.3.1 Batterietyp
Eine Hilfsbatterie muss wieder aufladbar sein. Die Hilfsbatterie darf nur fur die Stromversorgung des Wohnbereichs vorgesehen sein.
4.3.2 Kapazitat
Eine Hilfsbatterie muss eine Nennkapazitat von mindestens 60 Amperestunden [Ah) bei einer Entladezeit von 20 h haben. Es wird empfohlen, eine Batterie zu verwenden, die sich nur uber einen langeren Zeitraum bei relativ niedrigem Strom entladt.
4.3.3 Pole
Pole von Hilfsbatterien müssen deutlich und dauerhaft mit ,,+“ und ,,—“ gekennzeichnet sein. Anschlüsse an Pole von Hilfsbatterien müssen fest verklemmt oder verschraubt sein, urn einen ständigen Kontakt sicherzustellen. Sie mUssen isoliert sein, wenn die Hilfsbatterie keine Isolierabdeckung hat.
4.3.4 Anordnung
Wenn eine Hilfsbatterie nicht im Motorraum eingebaut 1st, muss sie in einem Fach nach 4.3.6 untergebracht sein, in dem sie vor mechanischen Beschädigungen geschützt und für Wartung und/oder Ausbau leicht zuganglich ist, und gegen Bewegungen der Batterie, beispielsweise während sich der Motorcaravan bewegt, gesichert ist.
4.3.5 Motorcaravans ohne Hilfsbafterien
Bel Motorcaravans > 8,5 m2, bel denen die Verwendung einer Hilfsbatterie vorgesehen 1st, im Lieferumfang jedoch keine Hilfsbatterie enthalten 1st, müssen die Angaben zur Einbauposition und die Einbauanweisungen nach Abschnitt 8 Ins Benutzerhandbuch aufgenommen werden; auch em Hinweis im Fach oder in der Nähe der vorgesehenen Stelle muss angebracht werden. Wenn em Motorcaravan nicht für den Einbau elner Hilfsbatterie ausgelegt 1st, muss dies klar im Benutzerhandbuch angegeben werden.
4.3.6 Hhlfsbatteriefach
4.3.6.1 Ailgemeines
Im Benutzerhandbuch müssen ggf. Anweisungen für den Einbau elner Hilfsbatterie enthalten sein. Bel einer Unterbaubatterie muss em Mindestabstand zum Boden eingehalten werden; siehe Richtlinie 2007/46/EG, Anhang II.
4.36.2 Auffangwanne
Unter Hilfsbatterien, aus denen Elektrolyt ausfliegen kann, muss elne elektrolytbestandige Auffangwanne eingebaut sein, die, wenn vorhanden, mindestens 20 % des Elektrolyt-Fassungsvermogens der empfohlenen Batterie aufnehmen kann.
4.3.6.3 Luftung Mit Ausnahme von
— versiegelten Hilfsbatterien mit externer Entluftungsvorrichtung, weiche aus dem Motorcaravan herausführt oder — Batterien, bel denen Elektrolyt im Falle einer Fehlfunktion nicht auslaufen kann, muss das Innere eines Fachs für eine Hilfsbatterie belüftet und gegen korrosive Einwirkung von säurehaltigen Gasen geschutzt sein. Dies erfolgt über eine Entluftung des Fachs von unten und oben aus dern Motorcaravan in den Augenbereich. Die Konstruktion des Fachs muss gasdichte Verbindungen haben und abgedichtet sein, urn em Eindringen in den Wohnbereich zu verhindern, und aus einem gegen den Elektrolyt der eingebauten Batterie beständigen Werkstoff sein oder einen Korrosionsschutz haben. Die Mindestfläche der Luftung darf im unteren Tell nicht weniger als 80 mm2 und im oberen Tell nicht weniger als 80 mm2 betragen. Wenn sich das Fach zurn Innenraum des Motorcaravans öffnen lãsst, muss der Deckel abgedichtet sein.DIN EN 1648-2 pdf download.
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