DIN EN 16935:2017 pdf free.Bio-based products – Requirements for Business-to-Consumer communication and claims.
4.3 Biobasierter Gehalt
Der Wert des biobasierten Gehalts muss als Verhältnis aus dem Mindestanteil des Biomassegehalts zur gesamten Trockenmasse des Produktes angegeben werden. Der biobasierte Gehalt muss nach EN 16785-1 oder prEN 16785..2N2) bestimmt werden.ANMERKUNG Für Produkte, bei denen der Gehalt an biobasiertem Kohienstoff (nach EN 16640 [91 und ausgedruckt als em prozentualer Anteil des gesamten Kohlenstoffgehalts) geringer oder gleich dem biobasierten Gehalt (nach EN 16785—1 oder prEN 16785—2) 1st, kann der Gehalt an biobasiertem Kohienstoff als der biobasierte Mindestgehalt dieses Produkts dekiariert werden. Die Dekiaration oder Aussage muss in der Form ,,mindestens X % biobasiert” oder ,,> X % biobasiert” angegeben werden, wobei X der Wert des biobasierten Gehalts ist.
4.4 Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten der Biomasse
Wird elne Erklärung zur Nachhaltigkeit abgegeben, muss diese auf den betreffenden Biomasseanteil im Produkt beschränkt sein und wird nicht auf die Nachhaltigkeit des gesamten Produktes bezogen. Relevante Aspekte zur Nachhaftigkeft der Biomasseerzeugung sind in EN 16751 [Sj aufgefuhrt. Wird eine Aussage zur Nachhaltigkeit der Biomasseerzeugung aufgenommen, muss dies entweder in Ubereinstimmung mit einer einschlagigen international anerkannten Norm oder einem Zertifizierungssystem für die Erzeugung der verwendeten Biomasseart erfolgen. Norm(en)/das (die) angewendete(n) Zertifizierungssystem(e) sollte(n) angegeben werden.
4.5 Ende der Nutzungsdauer
Informationen bezuglich der Eigenschaften des Produkts, die zur Bestimmung der Optionen am Ende der Nutzungsdauer verwendet werden können, soliten dem Verbraucher mitgeteilt werden. Im Fall, dass sich Verbraucher für eine Entsorgung entscheiden (z. B. Verpackung), muss diese Information kommuniziert werden. Die in Iso 14021 enthaltenen Anforderungen für Aussagen über Optionen am Ende der Nutzungsdauer, müssen wo anwendbar befolgt werden.
ANMERKUNG 1 Besondere Aufmerksarnkeit solite darauf verwendet werden, die Verwechslung von ,,biobasiert” und ,,biologisch abbaubar” durch den Verbraucher zu vermeiden.
Eine Aussage zur biologischen Abbaubarkeit von Produkten darf für jene Produkte gemacht werden, die so konzipiert wurden, dass das Ende ihrer Nutzungsdauer in der Umwelt eintritt (z. B. Bioschmierstoffe, landwirtschaftliche Produkte wie Mulchfolie oder Sell). Wird die Aussage zur biologischen Abbaubarkeit gemacht, muss sie auf relevanten international anerkannten Normen oder Prüfverfahren basieren.
ANMERKUNG 2 Es gibt Produktgruppen und produktspeziflsche Prufungen, Normen, Spezifikationen und Richtlinien, die sich auf die biologische Abbaubarkeit von Produkten in unterschiedlichen Umgebungen beziehen. Die KBBPPS-I3erichte zu aktuell relevanten Bioabbau- und Okotoxizitätsnormen [6] geben elnen nUtzlichen iiberbhck der gängigsten Normen, Spezifikationen und OECD-Richtlinien.
4.6 Zusätzliche Informationen
Neben den in dieser Norm festgelegten erforderlichen Aspekten können durch die Organisation, die dafUr verantwortlich ist, das biobasierte Produkt auf den Markt zu bringen, zusätzliche Informationen zu dem biobasierten Produkt bereitgestellt werden. Erklärungen rnUssen nach einer anerkannten, weithin akzeptierten internationalen, regionalen oder nationalen Norm abgegeben werden.DIN EN 16935 pdf download.
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