DIN EN 1753:2018 pdf free.Magnesium and magnesium alloys -Magnesium alloy ingots and castings.
8 Probenahme
8.1 Ailgemeines
Die Probestücke müssen aus dem gleichen Werkstoff bestehen, der für die Herstellung der Gussstücke verwendet wird, für die sie repräsentativ sind. Es können verschiedene Arten von Probestücken (getrennt gegossene Probestücke, angegossene Probestücke, parallel gegossene ProbestUcke, aus einem Gussstück entnommene Probestücke) verwendet werden, je nach Giegverfahren, Masse, Wanddicke und Chargengrae des Gussstdcks. Falls zutreffend, solite die Art des Probestücks zwischen dem Hersteller und dem Käufer vereinbart werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Auswahl dem Hersteller überlassen. Sämtliche Probestücke müssen angernessen gekennzeichnet sein, urn die vollstandige Rückverfolgbarkeit der Gussstücke, die sie repräsentieren, sicherzustellen. Die Probestücke müssen gegebenenfalls der gleichen Warmebehandlung unterzogen werden, wie die Gussstücke, die sie reprasentieren.
8.2 Probesticke
8.2.1 GroBe des Probesticks
Die GroBe des Probesticks muss den Masen der ausgewahlten Probe nach Tabelle 6 entsprechen.
8.2.2 Haufigkeit und Anzahl der Prüfungen
Für den Werkstoff repräsentative Probestucke müssen in einer Häufigkeit hergestelit werden, die mit dem Qualitatssicherungsverfahren des Herstellers während der Fertigung übereinstimmt oder mit dem Käufer vereinbart wurde.
Gibt es kein Qualitatssicherungsverfahren oder keine andere Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem Käufer, dann muss mindestens em Probestück für den Zugversuch hergestelit werden, urn die Werkstoffsorte zu bestatigen mit einer Haufigkeit, die zwischen dem Hersteller und dem Käufer zu vereinbaren 1st.
8.2.3 Getrennt gegossene Probestücke
Die Probestücke müssen getrennt in Formen sowie unter repräsentativen Fertigungsbedingungen gegossen werden. Die zum Guss der getrennt gegossenen Probestücke verwendeten Formen müssen em thermisches Verhalten aufweisen, das dern Forrnwerkstoff entspricht, der für den Guss der Gussstücke verwendet wird. Die Probestücke müssen bei der gleichen Temperatur aus der Form entnommen werden wie die Gussstücke.
8.2.4 Parallel gegossene Probestücke
Parallel gegossene Probestucke sind für die gleichzeitig gegossenen Gussstücke sowie für sämtliche anderen Gussstücke repräsentativ, die aus derselben Prüfeinheit stammen. Bestehen Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften für eine Serie von Gussstücken, die zur gleichen Prüfeinheit gehoren, muss (müssen) em oder mehrere parallel gegossene(s) Probestück(e) mit der letzten gefullten Form hergestelit werden.DIN EN 1753 pdf download.
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