DIN EN 203-2-3:2015 pdf free.Gas heated catering equipment一Part 2-3: Specific requirements一Boiling pans.
Wenn die Pfanne mit einem Ausgussverhinderer ausgerUstet ist, der die Lebensmittel beim Kippvorgang zurückhält, muss dieser so angebracht sein, dass er in jeder Kippposition funktioniert.
Der Kessel muss nur bei beabsichtigtem Handein der Bedienperson gekippt werden kännen. Die Anforderungen gelten auch beim Zurückschwenken des Kessels in seine Ausgangs-/Arbeitsposition.
Wenn Auslöser in jeglicher Kippposition des Kessels geschaltet werden, muss der Kessel unverändert bleiben.
Im Falle einer manuellen Steuereinrichtung, muss sie so gebaut sein, dass die Kippbewegung während aller
Bewegungen überwacht wird.
Es darf nicht mäglich sein, den Kippvorgang nachteilig zu beeinflussen auBer mit Absicht.
Der Kessel muss selbstbalancierend oder selbstverriegelnd sein.
Im Falle von Kippkesseln mit Hilfsenergie, muss die Steuereinrichtung auBerhaib der Gefahrenzone, aber dort, von wo aus der Betreiber deutlich die Bewegungen während des Kippvorganges einsehen kann, angebracht sein.
Der Kippmechanismus muss selbstverriegelnd sein, urn unbeabsichtigte Bewegungen des Kessels in jeder Position im Falle von Hilfsenergieausfall zu verhindern.
Steuereinrichtungen für den Kippvorgang müssen deutlich gekennzeichnet sein, urn die Bewegungsrichtung anzuzeigen. Die Steuereinrichtungen müssen so platziert und geschutzt sein, dass sie nicht durch Zufall bedient werden kännen. Fur Kippeinrichtungen, die Hilfsenergie verwenden, muss die Mindestkippzeit 20 s betragen. Bei der Prufung nach EN 203-1:2014, 7.8.1 sowie nach 7.8.101, muss sichergestellt sein, dass Kippkochkessel wahrend des Kippvorgangs und in der Ruheposition sicher sind. Gerate mit Kippkochkesseln mussen mit einem Mechanismus der ein unbeabsichtigtes Kippen von jeder beliebigen Position verhindert ausgestattet sein. Die Einhaltung wird durch Inspektion und durch Betatigung der Sicherheitseinrichtung gepruift. Es mussen die Sicherheitsanforderungen und/oder die MaBnahmen wie sie in EN 60335-2-47 fur elektrisch motorisierte Teile gegeben sind eingehalten werden.Kochkessel mit beweglichen Teilen die zum Mixen, RUhren, usw. bestimmt sind, eine Bewegungsenergie von uber 200 J haben mussen mit einer Verrieglungseinrichtung versehen sein, um die beweglichen Teile zu stoppen, wenn der Deckel oder die Schutzeinrichtung mehr als 50 mm geoffnet wurde. Es darf nicht moglich sein, dass die Verrieglungseinrichtung mittels einer Prifsonde B nach EN 61032 freigegeben werden kann. Wenn die Arbeitsgeschwindigkeit des RUhres 1 m/s nicht uberschreitet, darf das Gerat wahlweise mit einer
Verrieglungseinrichtung oder einer ahnlichen Vorrichtung ausgestattet sein, die durch den Bediener freihandig einfach in Betrieb gesetzt werden kann. Die Verrieglungseinrichtung darf nicht selbstrickstellend sein und muss eine allpolige Trennung der Versorgung gewahrleisten.DIN EN 203-2-3 pdf download.
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