DIN EN 30-2-1:2005 pdf free.Domestic cooking appliances burning gas—Part 2-1: Rational use of energy—General.
5 Prüfungen
5.1 Allgemeines
5.1.1 Wärmebelastung des Brenners
Entsprechend der Gerätekategorie wird jeder Brenner einzeln mit einem der in 7.1.1.1 von EN 30-1-1:1998 aufgeführten NormprUfgase oder einem anderen Gas unter Einhaltung der in 7.1.1.2 von EN 30-1-1:1998 aufgefuhrten Bedingungen betrieben. Der Brenner wird nach 7.1.3.1.3 von EN 30-1-1:1998 auf Nennwärmebelastung oder auf die Wärmebelastung nach Tabelle 1 innerhalb von ± 2 % eingestellt. Die entsprechende Position der Einstellgeräte oder der entsprechende Brennerdruck wird markiert. Vor der Durchführung der Prüfung nach 5.2.1 bzw. 5.2.2 muss der Brenner abkühlen.
5.1.2 Prüfbedingungen
Die Prufungen werden unter den in 7.1.3.2 von EN 30-1-1:1998 aufgeführten Aufstellbedingungen durchgeführt.
5.1.3 PrUfgefae
Es werden Aluminiumgefar!e mit mattem Boden und poherten Wänden ohne Griffe verwendet, die den Anforderungen von C.1 oder 7.4.1.4.1 für die Langbrenner nach EN 30-1-1:1998 entsprechen. Die GefäBe sind mit einem Deckel versehen.
5.2 Wirkungsgrad
5.2.1 Offene Brenner Entsprechend der Nennwarmebelastung des gepruften Brenners muss der Durchmesser des zu verwendenden GefaBes und die Wassermenge, mit der es gefullt wird, den Angaben von Tabelle 1 entsprechen. Fur die Langbrenner ist die Wassermenge in Abhangigkeit von der Nennwarmebelastung des Brenners in Tabelle 1 angegeben. Die Anfangstemperatur des Wassers t, muss (20 ± 1) °C und die Temperatur beim Verläschen des Brenners (90 ± 1) °C betragen. Es wird die nach Verläschen des Brenners festgestellte höchste Temperatur t2 (Endtemperatur in Grad Celsius) gemessen. Der Messfühler wird in die Wassermitte gebracht und die Temperatur wird mit Hilfe eines Messwertgebers, dessen Messungenauigkeit weniger als 0,1 °C beträgt, gemessen. Der Brenner wird folgendermaBen vorgewärmt: — der Brenner wird 10 mm lang mit Nennwärmebelastung oder mit eingestellter Wärmebelastung nach Tabelle 1 in der nach 5.1.1 festgelegten und markierten Position betrieben; — Unabhängig von der Nennwärmebelastung wird das GefäB mit einem Durchmesser von 220 mm und gefüllt mit einer Wassermenge von 3,7 kg Wasser auf den Brenner gesetzt. Nach dem Vorwärmen wird das GefäB mit dem Durchmesser von 220 mm entfernt und unmittelbar anschlieBend wird das für die Prüfung des Wirkungsgrades bestimmte GefäB aufgesetzt. Nunmehr beginnt das Messen des Gasverbrauchs, das nach Verläschen des Brenners endet; das GefäB bleibt aufgesetzt.DIN EN 30-2-1 pdf download.
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