DIN EN 303-5:2018 pdf free.Heating boilers -Part 5: Heating boilers for solid fuels, manually and automatically stoked, nominal heat output ofupto500kW-Terminology, requirements, testing and marking.
4 Anforderungen
4.1 Aligemeine Anforderungen
4.1.1 Aligemeine Anforderungen für alle Kessel
Heizkessel müssen brand- und betriebssicher sein. Sie müssen aus formbeständigen, nichtbrennbaren Werkstoffen nach EN 1350 1-1 bestehen und so beschaffen sein, dass:
a) sie den bei bestimmungsgemaem Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Alle weiteren Einrichtungen des Kessels müssen ebenfalls diese Werkstoffanforderungen insbesondere im Hinblick auf die Temperaturbeständigkeit erfüllen; b) der Warmetrager (Wasser) nicht gefahrlich erwärmt werden kann (S 110 °C); c) Gase nicht in gefährlichen Mengen aus dem Kessel oder der Beschickungseinrichtung oder elnem integrierten Vorratsbehälter in den Aufstellraum oder in die Brennstoff-Forderleitung gelangen konnen; ANMERKLJNG Sicherheitsanforderungen in Bezug auf schädliche Gaskonzentrationen mUssen selbstverständlich ebenfalls beachtet werden. Diese beiden Elemente hängen jedoch in hohem Mae von deni Aufstellort und dem Austragssystem aus dem Brennstoftlager ab und liegen daher nicht im Anwendungsbereich dieser Norm. Diese Anforderung 1st augenscheinlich erfüllt, wenn die Anforderungen an die heizgasseitige Dichtheit und an die Emissionen eingehalten werden und es zu keinem sichtbaren Abgasaustritt in den Prüfraum bel Nennbetriebsbedingungen während der Typprufung kommt. Zusätzliche nationale gesetzliche Vorschriften kOnnen anwendbar sein. d) bei der ordnungsgemaen Bedienung der Feuerung keine Flammen herausschlagen sowie keine Glut herausfallen kann; e) gefahrliche Ansammiungen von zUndfähigen Gasen (>5 % CO) im Brennraum und in den HeizgaszUgen verhindert werden. Für die Beurteilung von gefahrlichen Zuständen dan die CO-Konzentration in der Abgasmessstrecke nicht Ianger als 1 mm über dem kritischen Went (5 % CO) liegen. Brennbare Werkstoffe müssen zulässig sein für: f) Bauteile im Inneren von Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen; g) Bedienungsgriffe; h) elektrische Ausrüstungen; I) Bauteile des Zubehörs (z. B. Brennerabdeckungen); j) zusätzliche optische Abdeckungen (z. B. eine dekorative Abdeckung); k) Isolierungen wassergekUhlter Teile mit elner Oberflachentemperatur unter 100 °C, wenn gefährliche Bedingungen nicht durch eine Risikoanalyse ausgeschlossen werden konnen. Bauteile der Abdeckungen, Steuer-, Regel- und Sicherheitsemnrichtungen und die elektrische Ausrustung müssen die Anforderungen an die Wärme- und Feuerbestandigkeit nach EN 60335-1 oder EN 60730-1 em hal ten.
Regeleinrichtungen und elektrische Ausrustungen müssen derart angeordnet sein, dass deren Oberflächentemperaturen unter gleichbleibenden Bedingungen die vorn Komponentenhersteller oder in spezifischen Bauteilnormen festgelegten Temperaturen nicht überschreiten.DIN EN 303-5 pdf download.
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