DIN EN 374-2:2015 pdf free.Protective gloves against dangerous chemicals and micro-organisms -Part 2: Determination of resistance to penetration.
6 PrUfeinrichtung
6.1 Luft-Leck-Prüfung
6.1.1 Em sich verjüngender runder Befestigungsdorn mit einem geeigneten Durchmesserbereich, mit dem em Iuftdichter Abschluss zum zu prüfenden Handschuh erreicht werden kann. Er soilte urn 1800 drehbar sein.
6.1.2 Vorrichtungen zum Aufblasen mit Luft.
6.1.3 Wasserbehälter.
6.1.4 Druckmessgerat mit einem Anzeigebereich von 0 kPa bis 10 kPa.
6.1.5 Vorrichtungen für die EinsteUung des gewünschten Druckes.
In den Bildern 1 und 2 werden Beispiele geeigneter Prufeinrichtungen dargestellt.
6.2 Wasser-Leck-Prüfung
6.2.1 Em durchsichtiges, an den Enden offenes Kunststoffrohr, das am oberen Ende mit einem Haken versehen 1st. Das Rohr 1st 380 mm lang und besitzt elnen Durchmesser, der für das Aufziehen der zu prüfenden Handschuhe geeignet 1st. In elnem Abstand von 40 mm vom unteren Ende befindet sich eine Markierung (siehe Bud 3).
6.2.2 Elastischer Gurt mit Klettverschluss oder em anderes Befestigungsmittel.
6.2.3 Em Gestell mit einem horizontalen Stab, an den der Haken des Kunststoffrohres angehängt werden kann (siehe Bud 4). Der gestützte Stab muss die Masse aller Handschuhe tragen kännen, die gleichzeitig angehängt werden.
6.2.4 Eine Vorrichtung, mit der mindestens 1 000 ml Wasser eingefüllt werden können.
6.2.5 Für das Halten des Handschuhes darf auch eine andere Vorrichtung verwendet werden. Die Prüfeinrichtung muss den Handschuh auf dem Dorn, dessen Durchmesser für das Aufziehen des Handschuhs geeignet ist, so sicher festspannen kännen, dass der Handschuh bis auf 40 mm vor dem Rand des flüssigkeitsundurchdringlichen Bereiches mit Wasser gefüllt werden kann. Die Vorrichtung muss überschüssiges Wasser aufnehmen kännen, wenn das geforderte Füllvolumen des Handschuhes überschritten wird.
7 Durchführung
7.1 Allgemeines
Der Handschuh wird vorsichtig der HüIIe, Schachtel oder seiner Verpackung entnornmen. Identifizierungscode, Nummer des Loses, GräBe und Marke der Proben werden aufgezeichnet. Eine SichtprUfung auf Risse, Schlitze und Lächer wird durchgeführt. Sind diese vorhanden, ist anzugeben, dass die Handschuhe die Prüfung nicht bestanden haben.
7.2 Luft-Leck-Prüfung
7.2.1 Der Handschuh wird am runden Dorn befestigt und nach dem Eintauchen bei Umgebungstemperatur mit Luft auf einen Manometerdruck von X kPa (siehe Tabelle 1) gefüllt, zuzüglich eines Uberdrucks von 1 kPa je 100 mm Eintauchtiefe, die an den Fingerspitzen gemessen wird, die dern Boden des Wasserbehälters am nächsten sind. So muss z. B. für eine Eintauchtiefe der Fingerspitzen von 250 mm der in Tabelle 1 festgelegte Luftdruck noch urn 2,5 kPa erhäht werden.
Der Aufblasdruck muss innerhaib von 2 mm erreicht werden, die zulässige Abweichung des Aufblasdruckes darf ± 10 % betragen und die Prufung auf Luftbläschen nach Erreichen des Aufblasdruckes darf weitere (30 ± 5) s in Anspruch nehmen.DIN EN 374-2 pdf download.
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