DIN EN 459-3:2015 pdf free.Building lime – Part 3: Conformity evaluation.
4 Werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Definition und Konzept
Werkseigene Produktionskontrolle bedeutet die ständige Eigenüberwachung der Baukalkproduktion durch den Hersteller und besteht aus einer internen Qualitätslenkung und internen Uberwachungsprüfungen von Baukalkproben, die an den Abgabepunkten entnommen werden (siehe 4.3).
Die Einzelheiten zur werkseigenen Produktionskontrolle werden im Werkqualitatshandbuch beschrieben (siehe 4.1.2).
4.1.2 Werkqualitätshandbuch
Die Dokumentation und die Verfahren des Herstellers für die werkseigene Produktionskontrolle sind in einem Werkqualitätshandbuch zu beschreiben, in dern u. a. Folgendes in angemessener Weise dokumentiert sein muss:
a) Die Qualitätsziele und Organisationsstruktur, Verantwortung und Befugnisse des verantwortlichen Personals in Bezug auf die Produktqualität und die Mittel, urn das Erreichen der erforderlichen Produktqualität und die Wirksamkeit der werkseigenen Produktionskontrolle zu überwachen (siehe 4.1.3);
b) die Herstellungs- und Qualitàtslenkungstechniken, Prozesse und systematischen MaBnahmen, die angewendet werden (siehe 4.2.1 und 4.2.3);
C) die Untersuchungen und Prufungen, die vor, während und nach der Herstellung durchgefuhrt werden, sowie die Häufigkeit, mit der sie durchgefuhrt werden (siehe 4.2.2).
Das vom Hersteller für jedes Werk erstellte Werkqualitätshandbuch muss em geeignetes Dokurnentationssystem enthalten (siehe 4.1.4). Das Werkqualitatshandbuch muss die Verfahren beschreiben und dokumentieren, die eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass der hergestellte Baukalk den technischen Anforderungen entspricht. Es darf auf Begleitdokumente verweisen, die weitere Einzelheiten uber die internen Uberwachungsprifungen von Proben und die interne Qualitatslenkung enthalten. ANMERKUNG Es ist davon auszugehen, dass Hersteller, die uber ein System der werkseigenen Produktionskontrolle verfugen, das EN ISO 9001 entspricht und die Festlegungen dieser Europaischen Norm beruicksichtigt, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 an die werkseigene Produktionskontrolle erfillen.
4.1.3 Vorgaben der Werk- bzw. Geschäftsleitung
4.1.3.1 Qualitätspolitik
Das Werkqualitätshandbuch muss eine Erklärung der Werk- bzw. Geschäftsleitung enthalten, in der ihre Qualitätspolitik sowie ihre Ziele und Verpflichtungen zum Erreichen der Produktqualität definiert sind.
4.1.3.2 Beauftragter der Werk- bzw. Geschäftsleitung
Der Hersteller muss einen Beauftragten der Werk- bzw. Geschàftsleitung benennen, der ungeachtet anderer Verantwortlichkeiten die ausdrückliche und ausreichende Befugnis und Verantwortung besitzen muss, urn sicherzustellen, dass die Anforderungen dieser Europäischen Norm zur Bewertung der Konformität erfüllt und ständig eingehalten werden.
4.1.3.3 Interne Audits und Bewertung durch die Werk- bzw. Geschaftsleitung
Urn die kontinuierliche Eignung und Wirksamkeit des Werkqualitätshandbuches für die Erfüllung der Anforderungen dieser Europäischen Norm sicherzustellen, muss der Hersteller mindestens einmal jährlich Folgendes durchführen:
a) interne Audits, die die Festlegungen im vorliegenden Abschnitt 4 und in 6.1 umfassen;
b) eine Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die Werk- bzw. Geschäftsleitung unter BerUcksichtigung der Aufzeichnungen der internen Audits.
4.1.3.4 Schulung
Das Werkqualitätshandbuch muss die MaBnahmen beschreiben, die ergriffen werden, urn eine angemessene Erfahrung und Schulung des Personals sicherzustellen, das an Vorgängen beteiligt 1st, welche die interne Qualitatslenkung und die Produktqualität beeinflussen kännen. Die entsprechenden Aufzeichnungen sind aufzubewahren.DIN EN 459-3 pdf download.
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