DIN EN 469:2015 pdf free.Protective clothing for firefighters -Performance requirements for protective clothing for firefighting.
4 Allgemeine Ausfüh rung der Kleidung
4.1 Allgemeines
Schutzkleidung für die Feuerwehr muss Torso, Hals, Arme bis zu den Handgelenken und Beine bis zu den
Knächeln der Feuerwehrleute bel der Brandbekämpfung Schutz bieten.
4.2 GröRenbestimmung
Die GräBenbestimmung muss in Ubereinstimmung mit den Anforderungen in EN ISO 13688 erfolgen.
4.3 Art der Kleidung
Die Leistungsstufen können durch den Gebrauch eines Kleidungsstückes oder einer Zusammenstellung mehrlagiger Bekleidung erzielt werden, die aus mehrlagigen Materialien, Materialkombinationen oder aus mehreren elniagigen oder mehrlagigen Kleidungsstucken bestehen dürfen.
4.4 Ubergangsbereiche
Beim geraden Strecken der Arme über den Kopf und beim Beugen aus dem Stand bis zum Berühren des Bodens mit den Fingerspitzen ohne die Knie zu beugen müssen Handgelenke und Knächel stets bedeckt bleiben, wenn Schutzkleidung in geeigneter Grö1e getragen wird. Wenn der Schutz durch eine zweiteilige Schutzkleidung erfolgt, muss sichergesteilt sein, dass stets eine Uberlappung von Jacke und Hose gegeben ist.
4.5 Saugsperre
Wenn eine Saugsperre als Teil eines Zwischenfutters, entweder rn Randbereich einer Feuchtigkeitssperre oder als Kantenteil eines Innenfutters, verwendet wird, z. B. am Ende der Armel, der Hosenbeine oder dem unteren Rand der Jacke, darf die Materialbreite bei Jacken 10 cm und bei Hosen 15 cm nicht überschreiten. Die Saugsperre wird Teil der Materialzusammenstellung und muss die Anforderungen nach 6.2, 6.3, 6.4, 6.11 und 6.12 erfüllen.
4.6 Ablaufnetz
Em Ablaufnetz wird, wenn es an die Saugsperre anschlieBt, ebenfalls Teil der Materialzusammenstellung und muss die Anforderungen nach 6.2 und 6.6 erfüllen.
4.7 Beschlagteile
Beschlagteile, die das AuBenmaterial durchdringen, dürfen nicht auf der innersten Fläche der Kleidung freiliegen.
Schutzkleidung muss so ausgeführt sein, dass es an Beschlagteilen keine scharfen Kanten, rauen Stellen oder Uberstände gibt, die für den Träger eine Verletzungsgefahr darstellen könnten. Der Nachweis der Ubereinstimmung mit dieser Anforderung muss durch manuelle und visuelle Uberprüfung erbracht werden.
4.8 Integrierte Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn andere Arten von PSA in die Kleidungsstücke (z. B. zum Schutz gegen Absturz) oder andere Einrichtungen eingearbeitet sind. Wenn Ubergangsbereiche zu anderer PSA eingearbeitet sind, dürfen diese den Schutzgrad der Zusammenstellung mehrlagiger Bekleidung nicht beeinträchtigen. Der Nachweis der Ubereinstimmung mit dieser Anforderung muss durch visuelle Uberprüfung erbracht werden.
4.9 Verschlusssystem
Verschlusssysteme müssen zusätzlich durch Teile der Materialzusammenstellung gesichert sein, z. B. durch aullen- oder innenliegende Patten/Abdeckleisten, die zuverlässigen und vollständigen Nässeschutz und thermischen Schutz bieten.DIN EN 469 pdf download.
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