DIN EN 47:2005 pdf free.Wood preservatives—Determination of the toxic values against larvae of Hylotrupes bajulus (Linnaeus)—(Laboratory method).
4 Kurzbeschreibung
Volltrankung mehrerer Gruppen von Prüfkärpern einer anfalligen Hoizart mit elner Reihe von Konzentrationen eines Holzschutzmittels. Einsetzen der Larven von Hylotrupes bajulus einer bestimmten Kategorie in diese Probekärper und Bestimmung der Uberlebensrate in bestimmten Zeitabständen. Vergleich der Ergebnisse mit denjenigen, die für unbehandelte oder mit Lose- bzw. Verdünnungsmittel behandelte Kontroll-Prüfkörper erhalten wurden. Ableiten der Grenze der Wirksamkeit des geprüften Produktes für die betreffende Larvenkategorie.
5.1 Prüftiere
5.1.1 Larven von Hylotrupes bajulus (Linnaeus) — Kategorie 1 (verbindliche Prufung): Larven, die vom Zeitpunkt des Schlüpfens an nicht alter als 3 Tage sind; — Kategorie 2 (freigestellte Zusatzprufung): Larven mit einer Masse von 50 mg bis 150 mg.
5.1.2 Herkunft der Larven
Die Larven müssen bevorzugt Kulturen entnommen werden, die entsprechend den Beschreibungen in Anhang B gezüchtet werden. ANMERKUNG Andernfalls können die Larven der Kategorie 2 natürlich befallenem HoIz entnommen werden, wonach diese in Kiefernsplintholz umgesetzt und für mindestens 4 Wochen unter den in Anhang B festgelegten Zuchtbedingungen gehalten werden soilten. Larven, die während dieser Aufbewahrungszeit nicht normal gefressen haben, dürfen für die Pwfung nicht verwendet werden.
5.1.3 Entnahme der Larven
Es sind Larven der Kategorie 1 zu sammein, die aus Elgelegen von verschiedenen Weibchen stammen. Die Larven der Kategorie 2 sind aus den Zuchtklötzchen nach vorsichtigem Aufspalten zu entnehmen und zum Uberprüfen ihrer Gesundheit für 2 bis 3 Tage voneinander getrennt im Zuchtraum (53.1) zu halten.
5.1.4 Auswahl der Larven in Kategorie 2
Für die Prufung sind nur gesunde Larven zu verwenden. ANMERKUNG Eine gesunde Larve kann an ihrer elfenbein-weiBen Farbung, ihrer festen Konsistenz und pralirunden
Erscheinung sowie dem Fehien von Verletzungen oder Bisswunden, die sich durch dunkle Flecke zeigen, erkannt werden. Gesunde Larven reagieren auf Beruhrung mit heftigen Bewegungen und BeiBversuchen. Geschrumpfte oder gealterte Larven bzw. Larven, die sich frisch gehäutet haben oder in einem Vorpuppenstadium befinden, sind zu verwerfen.
5.1.5 Anzahl der Larven
Die Anzahl der Larven je behandeltem Prufkorper sowie je Kontroll-Prufkbrper muss sechs für die Kategorie 1 oder eine für die Kategorie 2 betragen. Die oben erwähnten beibehaltenen Larven der Kategorie 2 sind zu sortieren. Larven mit mehr als 150 mg dürfen nicht verwendet werden, da sie sich verpuppen kännen und damit die Prüfung beeinträchtigen. Für eine einzelne Prüfung ist eine gemischte Charge von Larven der Kategorie 1 zu verwenden und für die Kategorie 2 sind möglichst Larven mit ähnlichen Massen zu nehmen. Die Anzahl an erforderlichen Larven ist in Tabelle I angegeben.DIN EN 47 pdf download.
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