DIN EN 490:2017 pdf free.Concrete roofing tiles and fittings for roof covering and wall cladding – Product specifications.
5 Anforderungen
5.1 Stoffe
Der Beton für die Herstellung von Dach- und Formsteinen entsteht nach der Vermischung von Zement, Gesteinskornung und Wasser durch Erhärten des Zementleims (Zement und Wasser). ANMERKUNG Auger den genannten Grundbestandteilen kann der Beton auch Pigmente, Zusatzmittel und/oder Zusatzstoffe enthalten.
5.2 MaBe
5.2.1 Hangelange und Rechtwinkligkeit
Die Hängelange der Dachsteine ist in den technischen Unterlagen des Herstellers anzugeben. Für Dachsteine mit rege1maiger Vorderkante darf li bei Prüfung nach EN 491:2011, 5.2, nicht mehr als ± 4 mm von dem vom 1-lersteller angegebenen Wert abweichen. Die Rechtwinkligkeit von Dachsteinen mit nominell konstanter Hangelange 1st bei Prufung nach EN 491:2011, 5.2.2.1, als Differenz zwischen den Werten ‘2 und 13 zu berechnen, wobel sie nicht gröL4er als
4 mm sein darf. Dieser Unterabschnitt gilt nicht für Dachsteine, die planmaig. z. B. aus ästhetischen Gründen, eine unregelmaige Vorderkante aufweisen.
5.2.2 Deckbreite
5.2.2.1 Allgemeines
Die Deckbreite c, eines Dachsteines ist in den technischen Unterlagen des Herstellers anzugeben. ANMERKIJNG Der Deckbreitenverzug kann ebenfalls in den technischen Unterlagen des Herstellers angegeben sein. Dieser Unterabschnitt gilt nicht für Dachsteine, die p1anmaig, z. B. aus ästhetischen Gründen, unterschiedliche Deckbreiten aufweisen.
5.4 Befestigungslocher (sofern vorhanden)
Befestigungslocher, sofern vorhanden, sind so anzuordnen, dass die vorgesehene Verbindung zwischen den Dachsteinen und/oder Formsteinen und den Dachiatten moglich 1st. ANMERKUNG Angaben zu Befestigungsmitteln sind in Anhang C enthalten. Einzelheiten zu Maen und Anordnung der Befestigungslocher können in den technischen und/oder kaufmännischen Unterlagen des Herstellers angegeben sein.
5.5 Mechanische Festigkeit (Tragfahigkeit)
Bei Prüfung von Dachsteinen nach EN 491:20 11, 5.6, darf
a) der Wert für Fmi, nicht kleiner als der zugehorige Wert nach Tabelle 1 sein oder
b) die Anzahl von Dachsteinen mit elner geringeren Tragfähigkeit (F1) als der zugehorige Wert nach Tabelle 1 nicht groL4er sein als der zugehorige Annahmewert nach 7.3. Dachsteine, die in einem Alter von weniger als 28 Tagen geprüft werden, gelten als normgema, wenn ihre Tragfahigkeit mindestens 80 % des in Tabelle 1 angegebenen Wertes beträgt und der Hersteller statistisch nachweisen kann, dass der Wert nach Tabelie 1 im Alter von 28 Tagen erreicht wird. Formsteine müssen den Anforderungen nach 5.2.4 und 5.7.2 (sowie 5.7.3 im Fall von Kehlsteinen) entsprechen.DIN EN 490 pdf download.
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