DIN EN 492:2018 pdf free.Fibre-cement slates and fittings -Product specification and test methods.
5 Produktanforderungen
5.1 Allgemeines
5.1.1 Zusamrnensetzung
Faserzement-Dachplatten und dazugehonge I’ormtetle mussen im Wesenthchen aus Zement oder aus durch eine chemische Reaktion von silicium- und kalkhaltigen Materialien gebildetern Calciumsilikat bestehen, der bzw. das mit Fasern bewehrt wird. Der Zement muss EN 197-1 oder Technischen Spezifikationen entsprechen, die in dem Land angewendet werden, in dem der Zement eingesetzt wird. Diese Europaische Norm gilt für Faserzernent-Dachplatten und dazugehorige Forrnteile des Typs NT. Die Bewehrungsfasern müssen einer oder mehreren der folgenden Formen entsprechen: — einzelne, zufallig verteilte Elemente; — durchgängige Faserbündel oder Bander; — Netze oder Gewebe. M it dem VerbundwerkstofT vertragliche Prozesshilfsstoffe (Verarbeitungshilfsmittel), Füllstoffe (Zuschlage) und Farbstoffè dUrfen zugesetzt werden.
5.1.2 Aussehen und OberAächenbeschaffenheit
Die der Witterung ausgesetzte Oberfläche der Faserzement-Dachplatten dan glatt oder textuniert sein. Die Faserzement-Dachplatten dürfen eingefàrbt oder in ihrer natürlichen Farbe belassen sein. Die FaserzementDachplatten dürfen weiterhin mit anhaftenden farbigen oder farbiosen Beschichtungen an ihrer Oberfläche versehen werden.
Die Faserzement-Dachplatten dürfen mit Löchern zur Befestigung geliefert werden. Die exponierte Obertläche und/oder ihre Beschichtung 1st bzw. sind Witterungseinflussen ausgesetzt, die je nach geographischer Lage, Ausrichtung und Neigung des Daches sowie Expositionsdauer unterschiedlich sind. Eine in dieser Hinsicht auftretende Schadigung dan die nach diesem Dokument mindestens erforderlichen mechanischen und physikalischen Eigenschaften oder die Funktion der FaserzementDachplatte als dauerhaftes Element nicht beeintrachtigen. Die Formteile müssen hinsichtlich Aussehen und Oberflächenbeschaffenheit weitestgehend mit den Faserzement-Dachplatten kompatibel sein, mit denen sie gemeinsam zu verwenden sind. Sie dUrfen mit L,öchern zur Befestigung ausgeliefert werden.
5.2 Ma(e und Grenzabweichungen
5.2.1 Allgemeines
Der Hersteller muss die Formen, die Grogen und die Ausführung der Kanten festlegen. ANMERKIJNG Bezüglich der Bezeichnung und Informationen siehe 5.6. Nennma1e und Formen der Formteile müssen vom Hersteller ermittelt werden und zu den entsprechenden Faserzement-Dachplatten passen.
5.2.2 Dicken
Die nach 7.2 ermittelte tatsächliche Dicke von Faserzement-Dachplatten dart nicht geringer scm als die in Tabelle 1 angegebenen Werte. Die Nenndicke muss vom Ilersteller festgelegt werden.DIN EN 492 pdf download.
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