DIN EN 510:2018 pdf free download.Specification for protective clothing for use where there is a risk of entanglement with moving parts.
4 Anforderungen
4.1 Ailgemeines
Es gelten die Anforderungen aus EN ISO 13688:2013 hinsichtlich Unschädlichkeit (4.2), Tragekomfort (4.4) und Alterung (Abschnitt 5). Die Ausfuhrungsanforderungen in 4.2 sind durch Sichtprufung zu uberprufen.
4.2 Ausfuhrung
4.2.1 Grundlegende Ausfuhrungsanforderungen
4.2.1.1 Ailgemeines
Die Ausfuhrungsanforderungen ergänzen EN ISO 13688:2013, 4.3. Die Ausfuhrung des Kleidungsstucks muss mit den Prinzipien übereinstimmen, dass: a) aBe andere Kleidungsstucke abgedeckt werden, b) sie eng anliegen und c) die augeren Flächen der Kleidung glatt sind.
4.2.1.2 Verschlussanforderungen
Die Kleidung muss mit Verschlüssen versehen sein, die nicht nach auen offen endend ausgefuhrt sind. Die Verschlusselemente müssen verdeckt angebracht sein. Falten, die durch Verschlusselemente hervorgerufen werden, müssen auf der Innenseite der Kieldung liegen.
Nach Reinigung nach EN ISO 13688:2013, 5.2 müssen die Verschlusselemente per Sichtprufung auf ihre Wirksamkeit untersucht werden: Im befestigten Zustand bleiben die Kleidungs- oder Taschenoffnungen verschliegbar.
4.2.1.3 Anforderungen an Manschetten und den unteren Saum von Hosen
Manschetten durfen keine Umschlage haben
Der untere Saum von Hosen oder einteiligen Anzugen darfkeine Umschläge haben.
4.2.1.4 Taschenanforderungen
Es darf keine AuL4entaschen geben.
Jegliche Innentasche der Kleidung oberhaib der Taille darf keine Taschenoffnung auf der AuI4enseite aufweisen und darf nur von der Innenseite der Kleidung zuganglich sein.
Jegliche Innentasche der Kleidung unterhaib der Taille mit Taschenoffnungen auf der Augenseite muss verschliel.4bar sein.
4.2.2 Zusätzliche Ausfuhrungsanforderungen
4.2.2.1 Aligemeines
Die Kleidung oder das Kleidungsensembie muss aus folgendem bestehen: a) Bundjacke (siehe 4.2.2.2) mit Latzhose (siehe 4.2.2.3); oder b) Bundjacke (siehe 4.2.2.2) mit Overall ohne Armel (siehe 4.2.2.4); oder c) Overall mit Armein (siehe 4.2.2.5).
Beispiele moglicher Ausfuhrungen sind in Bud 1 abgebildet.
4.2.2.2 Bundjacke
Die Bundjacke muss entweder einen Stehkragen oder einen durchgesteppten Umlegekragen haben oder kragenlos sein. Die Jacke muss bis zum Kragen oder Haissaum schliegbar sein.
RUcken- und Vorderteil dürfen keine genahten Falten aufweisen. Die Manschette muss verstelibar sein, sodass sie eng anliegt.
Der untere Saum der Bundjacke muss verstelibar sein, sodass sie eng anliegt.
4.2.2.3 Latzhose
Wenn elne Seitentasche erforderlich ist, muss diese über die gesamte Lange der Seitenoffnung schliegbar sein (z. B. Klettverschluss). Die Trager müssen am Rückenteil festgenaht sein und die effektive Lange der Träger muss verstelibar sein. Die zum Verandern der Lange notwendigen Schnallen müssen am Latz festgenäht sein; sie müssen so beschaffen sein, dass die Tragerenden zur Innenseite des Latzes hangen. Die Träger müssen aus dehnbarem Material sein. Die Hose muss unten versteilbar sein, sodass sie eng abschliegt.
4.2.2.4 Overall mit oder ohne Armel
Die in 4.2.2.2 und 4.2.2.3 festgelegten Eigenschaften müssen ebenso auf alle Overalls angewendet werden. Die Taillenweite muss von innen verstelibar sein. Overalls ohne Armel müssen em dehnbares Rückenteil haben.DIN EN 510 pdf download.
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