DIN EN 54-26:2015 pdf free download.Fire detection and fire alarm systems – Part 26: Carbon monoxide detectors – Point detectors.
4 Anforderungen
4.1 Allgemeines
Zur Einhaltung der vorliegenden Norm missen die Melder die Anforderungen dieses Abschnitts erfillen,was durch Sichtprifung oder ingenieurtechnische Abschatzung nachzuweisen ist oder sie missen nach Abschnitt 5 gepriuft werden.
4.2 Nennansprechbedingungen/Empfindichkeit
4.2.1 Individuelle Alarmanzeige
Der Melder muss eine eingebaute rote optische Anzeige besitzen, durch die der einzelne Melder, der einen Alarm ausgelost hat, bis zu dessen Rickstellung erkannt werden kann. Sofern vom Melder andere Zustande optisch angezeigt werden konnen, muissen diese eindeutig von der Alarmanzeige unterscheidbar sein, ausgenommen, es sei denn, der Melder befindet sich in einem Wartungsmodus. Fuir abnehmbare Melder kann die optische Anzeige Bestandteil von Meldereinsatz oder Melderfassung sein. Bei Bewertung nach 5.2.1 muss die optische Anzeige bei einer Umgebungsbeleuchtungsstarke bis 500 lx in einem Abstand von 6 m, direkt unter dem Melder, sichtbar sein.
4.22 Ansprechverhalten bei CO-Ansticg
Der Ansprechwert des Melders auf CO kann von der Anderungsgeschwindigkeit der CO- Konzentration in der Nahe des Melders abhangen. Ein solches Verhalten kann bei der Ausfihrung des Melders bericksichtigt werden, um besser zwischen umgebungsbedingten und den bei einem Brand erzeugten CO-Konzentrationen unterscheiden zu konnen. Wenn ein Melder das Anstiegsverhalten berticksichtigt, darf dies bei einer Bewertung nach 5.2.2 nicht zu einer signifikanten Verringerung der Brandempfindlichkeit des Melders und auch nicht zu einer signifikanten Zunahme der Wahrscheinlichkeit fur Falschalarme fuhren.
Der Prifling, dessen CO-Ansprechwert gemessen werden muss, ist in seiner ublichen Betriebslage und mit seinen ublichen Befestigungsmitteln in der in Anhang A beschriebenen Gasprufkammer zu installieren. Die Ausrichtung des Pruflings zur Richtung der Luftstromung muss die in der Prufung der Richtungsabhangigkeit festgestellte Ausrichtung mit geringster Empfindlichkeit sein, sofern im Prifverfahren nichts anderes festgelegt ist. Vor Beginn jeder Messung ist die Gasprifkammer mit reiner Luft zu spilen, um sicherzustellen, dass die CO-Konzentration in der Gaspruifkammer weniger als 1,5 μl/l betragt. Die Geschwindigkeit der Luftstromung in der nahen Umgebung des Pruflings muss (0,2 土0,04) m/s betragen, sofern im Prifverfahren nichts anderes festgelegt ist. Sofern im Prifverfahren nichts anderes festgelegt ist, muss die Lufttemperatur in der Gasprifkammer (23土5) °C betragen und darf bei allen Messungen um nicht mehr als 5 K schwanken. Der Prifling ist nach 5.1.2 an seine Versorgungs- und Uberwachungseinrichtung anzuschlieBen und muss die Moglichkeit haben, sich innerhalb von mindestens 15 min zu stabilisieren, sofern vom Hersteller nichts anderes festgelegt ist. DIN EN 54-26 pdf download.
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