DIN EN 54-29:2015 pdf free.Fire detection and fire alarm systems一Part 29: Multi-sensor fire detectors一Point detectors using a combination of smoke and heat sensors.
4 Anforderungen
4.1 Allgemeines
Zur Einhaltung der vorliegenden Norm muss der Melder die Anforderungen des Abschnitts 4 erfüllen, was durch eine Sichtprufung oder technische Bewertung verifiziert oder nach Abschnitt 5 zu prüfen ist, und er muss die Anforderungen der Prufungen erfüllen.
4.2 Nennansprechbedingungen/Empfindlichkeit
4.2.1 Individuelle Alarmanzeige
Die Melder müssen eine eingebaute rote optische Anzeige besitzen, durch die der einzelne Melder, der den Alarrnzustand ausgeläst hat, bis zu seiner Rückstellung erkannt werden kann. Sofern andere Zustände vom Melder optisch angezeigt werden kännen, müssen diese eindeutig von der Alarmanzeige unterscheidbar sein, ausgenommen, wenn der Melder im Prüfzustand ist. Bei abnehmbaren Meldern darf die optische Anzeige Bestandteil des Meldereinsatzes oder der Melderfassung sein. Bei Bewertung nach 5.2.1 muss die optische Anzeige bei einer Umgebungsbeleuchtungsstärke bis 500 Ix in einem Abstand von 6 m, direkt unter dem Melder, sichtbar sein.
ANMERKUNG Der Alarmzustand wird an der Brandmelderzentrale von Hand zuruckgestellt (siehe EN 54-2:1997, geändert durch EN 54-2:1997/Al :2006).
4.2.2 Ansprechen bei sich Iangsam entwickelnden Bränden
Der Melder darf Vorkehrungen für eine ,,Driftkompensation” enthalten, z. B. urn die Sensordrift aufgrund von Schmutzansammlungen rn Melder zu kompensieren. Wenn eine solche Driftkompensation vorgesehen ist, darf es dadurch bei Bewertung nach 5.2.2 nicht zu einer wesentlichen Verringerung der Empfindlichkeit des Melders gegenUber sich Iangsam entwickelnden Bränden kommen.
4.2.3 Wiederholbarkeit des Rauchansprechverhaltens
Der Melder muss hinsichtlich seiner Ernpfindlichkeit gegenüber Rauch auch nach mehreren Alarmzuständen em stabiles Verhalten aufweisen. Urn das zu bestätigen, ist der Melder nach 5.2.3 zu bewerten.
4.2.4 Richtungsabhangigkeit des Rauchansprechverhaltens
Die Empfindlichkeit des Melders gegenüber Rauch darf nicht übermäBig von der Richtung der Luftstromung urn den Melder abhängen. Urn das zu bestätigen, ist der Melder nach 5.2.4 zu bewerten.
4.2.5 Richtungsabhängigkeit des Wärmeansprechverhaltens
Die Wärmeempfindlichkeit des Melders darf nicht überrnàBig von der Richtung der Luftsträrnung urn den Melder abhängen. Urn das zu bestätigen, 1st der Melder nach 5.2.5 zu bewerten.
4.2.6 Untere Grenze des Wärmeansprechverhaltens
Wenn kein Rauch vorhanden 1st, dad der Melder nicht gegenüber Wärme allein empfindlicher sein, als nach EN 54-5:2000, geändert durch EN 54-5:2000/Al :2002, zulässig. Urn das zu bestätigen, 1st der Melder nach 5.2.6 zu bewerten.DIN EN 54-29 pdf download.
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